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Barrierefreie Kioske nach BFSG 2025 – digitale Selbstbedienung für alle Nutzer

friendlyway Digital Signage Platform

Das BFSG verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit bei Kiosksystemen. Barrierefreiheit bedeutet dabei, dass auch Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen einen Kiosk nutzen können.

(Bevorzugen Sie Videos? Unten finden Sie eine kurze Zusammenfassung.)

Was bedeutet Barrierefreiheit im Kontext des BFSG 2025?

Die Barrierefreiheit im BFSG-Kontext zielt darauf ab, jedem Menschen – unabhängig von Behinderung – den Informationszugang zu ermöglichen. Nach §3 BFSG muss beispielsweise ein Gerät oder Service so gestaltet sein, dass es „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist“.

Überblick über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG wird ab dem 28. Juni 2025 angewendet, d. h. ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz genannten Produkte und Dienste barrierefrei sein. Das betrifft auch digitale Terminals: Für interaktive Selbstbedienungsterminals gewährt das Gesetz Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren. Alle neuen Kiosksysteme, die nach dem Stichtag installiert werden, müssen jedoch sofort den Anforderungen genügen.

Zielgruppen: Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen

Digitale Barrierefreiheit bedeutet hier, dass ein behindertengerechtes Selbstbedienungsterminal auch etwa seh- oder hörgeschädigten Menschen sowie kognitiv eingeschränkten Nutzende ein inklusives Nutzungserlebnis bietet. Moderne barrierefreie Kioske bieten etwa Rollstuhlgerechte Bauweisen und höhenverstellbare Monitore, damit alle Menschen gleichberechtigt arbeiten können. 

Die Bedienoberflächen nutzen leichte Sprache oder mehrsprachige Menütexte, damit auch Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringe Sprachkenntnisse den Inhalt erfassen können. In digitalen Terminals werden oft Sprachassistenten und Kopfhöreranschlüsse integriert, um sehbehinderten und hörbehinderten Personen den Informationszugang für alle zu sichern.

Relevante Anforderungen für digitale Selbstbedienungsterminals

Die BFSG-Verordnung schreibt vor, dass interaktive Kioske multisensorische und multimodale Bedienungshilfen bieten müssen: Dazu zählen taktile, visuelle und auditive Assistenz sowie Unterstützung von Hilfstechnologien. Außerdem müssen Touch-UIs ausreichend große, kontrastreiche Bedienelemente haben und Texte vergrößerbar sein.

friendlyway-Kioske

friendlyway Kioske – von Grund auf barrierefrei gedacht

friendlyway entwickelt seine Kiosksysteme gezielt nach den BFSG-Anforderungen. Schon im Grunddesign werden Barrieren minimiert: Die Hardware und Software werden so konzipiert, dass sie allen Nutzenden gerecht werden.

Touch-optimierte Benutzeroberfläche mit großen Elementen

friendlyway-Kioske haben Touchscreens mit sehr hoher Helligkeit, großem Farbumfang und kontrastreicher Darstellung. Die Basisschrift ist bereits groß und gut lesbar, und alle Menüs können vergrößert werden. Dadurch lassen sich Inhalte auch bei eingeschränkter Sehkraft leicht erkennen. Die Buttons und Menüs sind so dimensioniert, dass auch motorisch eingeschränkte Personen sie sicher treffen können – ein digitales Assistenzsystem für Kioske ergänzt diese Grundsätze oft.

Audiounterstützung und Vorlesefunktion für sehbehinderte Nutzer

Die friendlyway-Terminals können alle Texte und Meldungen akustisch wiedergeben. Wichtig ist auch ein Kopfhöreranschluss: Menschen mit Sehbehinderung können dann ungestört alle Anweisungen und Informationen vorgelesen bekommen. Auf diese Weise wird der Zugang zu Inhalten sprachlich unterstützt und ergibt einen inklusiven Nutzungskomfort auch ohne Blickkontakt.

Höhenverstellbarkeit und rollstuhlgerechte Bauweise

Die friendlyway-Touchterminals erfüllen die geltenden Normen für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Die Modelle sind stufenlos höhenverstellbar – per Knopfdruck oder mechanisch kann die Bildschirmhöhe an Sitzende oder Stehende angepasst werden.

Mehrsprachigkeit und leichte Sprache für bessere Verständlichkeit

Alle friendlyway-Benutzeroberflächen sind mehrsprachig ausgelegt. Die Nutzende können ihre bevorzugte Sprache auswählen, und das System spricht alle Texte in der gewählten Sprache. Gleichzeitig wird auf leichte Sprache geachtet, um Verständlichkeit zu sichern.

Für Menschen, die die Landessprache nicht fließend beherrschen oder Lernschwierigkeiten haben, wird dadurch ein inklusives Nutzungserlebnis gewährleistet. Die Software arbeitet dabei nahtlos mit Screenreadern und Lesegeräten zusammen, sodass auch Menschen mit Leseschwäche oder Lernbehinderung die Inhalte erfassen können.

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Technische Umsetzung gemäß BFSG-Anforderungen

In der Umsetzung orientiert sich friendlyway streng an den geforderten Standards und Richtlinien.

Umsetzung nach EN 301 549 und anderen EU-Vorgaben

Als Hersteller bezieht friendlyway für seine Kiosksysteme die harmonisierten europäischen Normen ein. Die EN 301 549 ist hier zentral: Sie definiert, welche Barrierefreiheitsmerkmale für öffentlich beschaffte IKT-Produkte gelten. friendlyway hat seine Hardware-Plattform darauf abgestimmt und setzt alle technischen Mindestanforderungen um.

Integration von Screenreadern und Audiogeräten

Alle friendlyway-Terminals unterstützen assistive Technologien im vollen Umfang. Die Software ist kompatibel mit gängigen Screenreadern und Vorlesegeräten. Auch Gebärdensprachvideos oder Audio-Feedback können eingebunden werden. Hardwareseitig lassen sich Lautsprecher, Mikrofone oder andere Audioeinheiten nachrüsten. Damit ist garantiert, dass auch blinde oder hörbehinderte Menschen Zugriff auf die Inhalte bekommen. Ein digitales Assistenzsystem für Kioske kann ebenfalls integriert werden.

Bedienung über Tastatur, Touch oder Spracheingabe

Neben dem Touchscreen erlauben friendlyway-Kioske weitere Eingabemöglichkeiten. Per Tastatur, per Drehknopf oder sogar per Spracheingabe kann durch das Menü navigiert werden. Die Terminals geben Nutzern deutlich visuelle, auditive und haptische Rückmeldungen, damit die Aktivierung von Hilfsfunktionen immer nachvollziehbar ist. So wird sichergestellt, dass Nutzende mit unterschiedlichen Fähigkeiten intuitiv alle Funktionen bedienen können, ohne auf den Touchscreen beschränkt zu sein.

Kontrastreiche Darstellung und Zoomfunktionen

In der Grundeinstellung verwenden friendlyway-Kioske kontrastreiche Farbschemata und gut lesbare Schriften. Helle und dunkle Flächen sind deutlich getrennt, und wichtige Bedienelemente zeichnen sich farblich klar ab. Nutzer:innen können die Schriftgröße flexibel vergrößern, und das System akzeptiert persönliche Farbvorgaben (z. B. invertierte Farben) aus dem Nutzerprofil. Dank dieser Anpassungsmöglichkeiten bleiben Inhalte auch bei Sehschwäche gut erfassbar, was die Anforderungen für öffentliche barrierefreie Terminals erfüllt.

Technische Umsetzung gemäß BFSG-Anforderungen

Einsatzbereiche für barrierefreie Kioske im öffentlichen Raum

Barrierefreie Kiosksysteme werden in vielen Bereichen eingesetzt, in denen Menschen Informationen oder Dienste selbständig abrufen sollen.

Bürgerbüros und Verwaltungsgebäude

Öffentliche Verwaltungen setzen zunehmend digitale Bürgerterminals ein. Diese Bürgerterminals sind von Haus aus auf Barrierefreiheit ausgelegt – etwa durch Rollstuhlgerechtigkeit und spezielle Assistenzmodule für kognitive oder sensorische Beeinträchtigungen. Damit können Menschen Anträge einreichen oder Termine buchen, ohne fremde Hilfe zu benötigen.

Krankenhäuser, Apotheken und Gesundheitseinrichtungen

In Kliniken und Praxen dienen barrierefreie Kioske etwa der Patientenanmeldung oder Informationsausgabe. Da Gesundheitsbesuche oft stressig sind, helfen große Touch-Oberflächen und Vorlesefunktionen, um allen Patienten einen einfachen Zugriff auf Terminkalender, Warteinformationen oder E-Health-Services zu gewähren. Solche Lösungen wurden speziell für das Gesundheitswesen entwickelt und sind ideal auf dessen Bedürfnisse angepasst.

Bahnhöfe, Flughäfen und Verkehrsknotenpunkte

Ticketautomaten, Check-in-Terminals und Fahrgastinformationssysteme müssen barrierefrei sein. Das BFSG nennt explizit Verkehrsbetriebe und Flughäfen als besonders betroffen. Barrierefreie Terminals ermöglichen es etwa sehbehinderten Reisenden, über Sprachausgabe oder große Bedienelemente Fahrkarten zu kaufen und Fahrgastinformationen in leichter Sprache abzurufen. Durch solche barrierefreie Selbstbedienungslösungen wird öffentlicher Verkehr inklusiver.

Bildungseinrichtungen und Universitäten

Auch Hochschulen, Bibliotheken oder Schulen nutzen zunehmend Infostelen und Lernterminals. Ein barrierefreier Campus erfordert, dass diese interaktiven Bildschirme für alle Studierenden und Mitarbeitenden zugänglich sind – ob mit oder ohne Behinderung. Die Funktionen kommen daher auch in Bildungseinrichtungen zum Einsatz, um eine inklusive Lernumgebung zu schaffen.

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Vorteile für Betreiber und Nutzer

Die Umstellung auf barrierefreie Kioske bringt sowohl für die Betreiber als auch für die Endnutzer zahlreiche Vorteile.

Erfüllung gesetzlicher Auflagen bis 2025

Betreiber öffentlicher oder geschäftlicher Einrichtungen müssen die BFSG-Vorgaben erfüllen, um rechtliche Sanktionen zu vermeiden. Ab dem Stichtag 28. Juni 2025 darf laut Gesetz nur noch barrierefreie Technik genutzt und angeboten werden. Wer diese Frist einhält und seine Kiosk-Infrastruktur anpasst, bleibt konform mit den neuen Auflagen und spart damit Bußgelder und Abmahnrisiken. Bereits jetzt erarbeitete Rollout-Pläne lassen sich so ohne Eile umsetzen, da das Gesetz Übergangsfristen gestattet.

Inklusive Nutzererfahrung ohne Diskriminierung

Ein barrierefreies System sorgt automatisch für mehr Benutzerfreundlichkeit für alle. Funktionen wie größere Texte, klare Menüs oder Sprachansagen kommen nicht nur Menschen mit Behinderung zugute, sondern verbessern das Nutzungserlebnis generell. So erreichen barrierefreie Kioske eine größere Zielgruppe und machen den Service etwa auch bei schwierigen Lichtverhältnissen oder schwachem Ton verständlich. Wie Beobachtungen zeigen, steigert dies insgesamt die Nutzerzufriedenheit und reduziert Irritationen im Alltag.

Imagegewinn und Verantwortung gegenüber allen Zielgruppen

Durch die Einführung barrierefreier Terminals signalisieren Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, dass ihnen Inklusion und Vielfalt wichtig sind. Dieser positive Imageeffekt ist messbar: Firmen, die auf digitale Barrierefreiheit setzen, gelten als sozial verantwortungsbewusst und stärken damit ihr Markenimage. Laut Umfragen beeinflussen Inklusionsthemen sogar die Kaufentscheidung und Arbeitgeberwahl vieler Menschen. Indem Betreiber auf die Bedürfnisse aller Nutzer:innen eingehen, erhöhen sie ihre Attraktivität bei Kundschaft und Mitarbeitenden gleichermaßen – ein echter Zugewinn an Reputation.

Flexibilität durch modulare Gestaltung und individuelle Software-Anpassung

Friendlyway-Kioske sind modular und skalierbar konzipiert. Das heißt, Basisgeräte lassen sich leicht um Zusatzhardware erweitern. In Kombination mit einer anpassbaren Softwareplattform können Betreiber ihre Kioske jederzeit für neue Anforderungen nachrüsten oder aktualisieren – ohne komplett neue Hardware anzuschaffen. Dieser Ansatz schafft ein zukunftssicheres System, das mit wachsenden Barrierefreiheitsstandards Schritt hält. Auf diese Weise bleiben Investitionen langfristig werthaltig und können flexibel an neue Nutzerbedürfnisse angepasst werden.

Vorteile für Betreiber und Nutzer

Warum friendlyway der richtige Partner ist

Friendlyway bringt jahrzehntelange Erfahrung und umfassendes Know-how im Kiosk- und Digital-Signage-Bereich mit.

25 Jahre Erfahrung im Kioskbau und Digital Signage

Das Unternehmen kann auf über 25 Jahre Produktentwicklung zurückblicken. In dieser Zeit wurden hunderte Projekte realisiert, von kleinen Unikat-Kiosken bis zu globalen Rollouts.

Eigene Entwicklung von Hard- und Softwarelösungen

Friendlyway verfolgt ein All-in-One-Konzept mit eigener Hardware und Software. Hardware und Software sind eng verzahnt, was maximale Zuverlässigkeit und Sicherheit bietet. Alle Systeme werden in Deutschland produziert und unterliegen strengen Qualitäts- und Security-Standards.

Referenzen in kommunalen und öffentlichen Projekten

Zahlreiche öffentliche Auftraggeber vertrauen auf friendlyway. So wurden beispielsweise über 290 Geräte im Münchner Bürger-Service-Center installiert. Dabei hat friendlyway kundenspezifische Hardware- und Softwarelösungen bereitgestellt, um tausenden täglichen Besucher einen barrierefreien Zugang zu Behördendiensten zu ermöglichen. Weitere Projekte im Bildungs- und Gesundheitswesen belegen die Expertise des Unternehmens im öffentlichen Bereich.

Persönliche Beratung und Umsetzung nach Maß

friendlyway setzt auf enge Zusammenarbeit mit dem Kunden. Jeder Kiosk wird individuell geplant und angepasst. Ein Kunde berichtete, dass das friendlyway-Team die Anforderungen „zu 100 % erfüllt“ und als „kompetenter und verlässlicher Partner“ agiert hat. Von der Konzeptphase über die Entwicklung bis zur Inbetriebnahme steht das Team beratend zur Seite und liefert maßgeschneiderte Lösungen.

FAQ

Welche gesetzlichen Fristen gelten für die BFSG-Umsetzung?

Das Gesetz gilt ab 28. Juni 2025. Ab dann müssen neue Kiosksysteme barrierefrei sein. Für bereits installierte Terminals gelten Übergangsfristen: Sie dürfen bis zu 15 Jahre weiterbetrieben werden, sofern sie bei Inbetriebnahme den damaligen Standards entsprachen.

Wie unterscheidet sich ein barrierefreier Kiosk technisch?

Ein barrierefreier Kiosk bietet zusätzliche Assistenzfunktionen im Vergleich zu einem Standardkiosk. Dazu zählen etwa Bedienungshilfen wie alternative Eingabemethoden, Screenreader-Unterstützung und Vorlesefunktionen. Die Benutzeroberfläche nutzt höhere Kontraste und größere Schriften, die Farben sind klar getrennt und der Text wird vergrößerbar angezeigt. Außerdem sind physische Hilfsmittel verbaut: ein Kopfhöreranschluss, Brailleetiketten oder Sprachansagen machen den Zugang für seh- und hörbehinderte Menschen möglich.

Kann bestehende Hardware nachgerüstet werden?

Ja. Oft lassen sich bereits installierte Kioskgeräte aufrüsten. friendlyway empfiehlt, vorhandene Systeme jetzt zu prüfen und fehlende Funktionen nachzurüsten. Viele Anforderungen können per Software-Update nachgerüstet werden. Zubehör wie Kopfhöreranschlüsse oder ein zusätzlicher Tasten-Controller kann nachträglich eingebaut werden. Durch diese Aktualisierungen lassen sich Strafzahlungen vermeiden und die Geräte auf das Niveau der öffentlichen barrierefreien Terminals heben.

Erfüllen friendlyway Kioske die Anforderungen zu 100 %?

Die friendlyway-Kioske werden von vornherein auf Barrierefreiheit ausgelegt. In der Basisausstattung bringen sie bereits viele geforderte Merkmale mit – etwa hochhellige, kontrastreiche Touchscreens und robuste Bedienflächen. Zusätzlich können alle benötigten Funktionen modular ergänzt werden.

Welche Vorteile ergeben sich für Menschen ohne Einschränkungen?

Auch Menschen ohne Beeinträchtigung profitieren von barrierefreien Kiosksystemen. Zu den Effekten zählen schnellere und intuitive Bedienung: Größere Elemente, klare Sprache und einfache Abläufe kommen allen zugute.