Digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Neue Standards mit dem BFSG 2025

(Bevorzugen Sie Videos? Unten finden Sie eine kurze Zusammenfassung.)

Kernpunkte

  • Barrierefreie digitale Angebote stehen allen Nutzergruppen offen, unabhängig von Einschränkungen.
  • Seit Juni 2025 sind Kommunen verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei bereitzustellen; für Altsysteme gelten noch Übergangsfristen.
  • Zu den betroffenen Lösungen zählen Kiosksysteme, digitale Wegweiser, Audioführung, Screenreader, Gebärdensprachvideos, Zoom- und Kontrastoptionen sowie alternative Eingaben.
  • Dies sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, eine verbesserte Bürgernähe und höhere Servicequalität.
  • friendlyway liefert modulare, gesetzeskonforme Lösungen für barrierefreie Informationssysteme und unterstützt Kommunen bei Planung und Integration.

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten im öffentlichen Raum erhalten. Sie ist ein zentraler Bestandteil kommunaler digitaler Inklusion und trägt dazu bei, die gesellschaftliche Teilhabe aller Generationen zu fördern. Gleichzeitig verbessert sie die Qualität digitaler Services und unterstützt Städte und Kommunen bei der Umsetzung inklusiver Smart-City-Lösungen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum?

Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, dazu kommen Menschen mit temporären Einschränkungen sowie ältere Menschen. Eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher digitaler Angebote ist deshalb ein Kernziel kommunaler digitaler Inklusion: Sie gewährleistet die Zugänglichkeit für alle Generationen und stärkt damit eine inklusive Gesellschaft.

Definition und gesellschaftliche Relevanz

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Plattformen, Websites, Apps oder Informationssysteme allen Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Die digitale Barrierefreiheit wird heute als zentraler Baustein inklusiver Smart-City-Lösungen gesehen, da sie rechtliche Vorgaben erfüllt  und die Gesamtqualität digitaler Services für jedermann verbessert.

Typische Einsatzorte – Bahnhöfe, Ämter, Krankenhäuser

Digitale Informations- und Leitsysteme im öffentlichen Raum stellt eine klare und leicht zugängliche Orientierungshilfe für alle Menschen bereit.

  • Bürgerämter und Rathäuser: In Bürgerbüros stehen immer häufiger interaktive, barrierefreie Kiosksysteme. Diese Terminals sind meist rollstuhlgerecht gebaut und mit Hilfsmitteln für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen ausgestattet. So können Bürger eigenständig Anträge einreichen, Termine buchen oder Formulare abrufen.
  • Krankenhäuser und Gesundheitszentren: In Kliniken und Arztpraxen dienen barrierefreie Kioske zur Patientenanmeldung und Informationsweitergabe. Seh- oder hörgeschädigte Patienten können sich Anweisungen etwa per Audioführung am Touch-Terminal oder über Kopfhörer vorlesen lassen. So erhalten alle Patienten gleichberechtigten Zugriff auf alle Informationen.
  • Bahnhöfe, Haltestellen und Flughäfen: An Verkehrsknotenpunkten zeigen digitale Fahrgastinformationssysteme Echtzeit-Fahrpläne, und Ticketautomaten müssen barrierefrei gestaltete Benutzeroberflächen bieten.

Warum digitale Inklusion für alle Nutzergruppen wichtig ist

Barrierefreie Digitalisierung nützt allen – nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Durch inklusives Design werden Hürden abgebaut, sodass jedermann – vom Kind über die Eltern bis zu älteren Menschen und Gästen – digitale Angebote nutzen kann. Letztlich sichert digitale Barrierefreiheit so den Zugang zu Angeboten und Diensten für alle Generationen, was dem demografischen Wandel und dem Anspruch auf Teilhabe gerecht wird. Das BFSG für Kommunen zielt darauf ab, die kommunale digitale Infrastruktur inklusiv zu gestalten, damit niemand durch technische Barrieren ausgeschlossen wird.

Jetzt Barrierefreiheit prüfen lassen

Wir unterstützen Kommunen bei der Bewertung bestehender digitaler Systeme.

Rechtlicher Rahmen – BFSG 2025 als Wegbereiter

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und setzte die EU-Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit diesem Stichtag gelten verbindliche Standards für barrierefreie digitale Informationssysteme. Das Gesetz hat direkte Auswirkungen auf öffentliche Stellen, da diese bei Neuanschaffungen nun an die Marktverfügbarkeit barrierefreier Produkte gebunden sind.

Geltungsbereich und Fristen für Betreiber

Neue Webseiten, Online-Dienste und Terminals müssen seit dem 28. Juni 2025 den Vorgaben entsprechen. Für bestehende Systeme sieht das Gesetz jedoch Übergangsfristen vor. So dürfen nicht barrierefreie Selbstbedienungsterminals, die bereits vor dem Stichtag in Betrieb waren, bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer – höchstens aber bis 2040 – weiter betrieben werden. Dadurch erhalten Betreiber Planungssicherheit, während gleichzeitig seit Juni 2025 nur noch barrierefreie Terminals neu angeschafft und in Betrieb genommen werden dürfen.

Anforderungen laut EU-Richtlinie und EN 301 549

Die EU-Richtlinie 2019/882 und das BFSG verweisen auf internationale Normen. In der Praxis bedeutet dies: Digitale Produkte und IKT-Systeme müssen die Barrierefreiheitsmerkmale der Europäischen Norm EN 301 549 erfüllen. Diese Norm legt fest, welche Funktionen barrierefreie IKT-Produkte – darunter auch Touch-Kioske und interaktive Terminals – aufweisen müssen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bereitstellung multisensorischer und multimodaler Bedienungshilfen,
  • Große, gut erkennbare Touch-Bedienelemente,
  • Hohe Kontraste zur besseren Sichtbarkeit,
  • Möglichkeit zur Vergrößerung von Schrift und Inhalten,
  • Unterstützung von Screenreadern,
  • Kompatibilität mit weiteren assistiven Technologien.

Verpflichtungen für Kommunen und Dienstleister

Mit Geltung des BFSG bestehen erweiterte Anforderungen: Öffentliche Stellen müssen sämtliche digitalen Angebote barrierefrei bereitstellen. Dies umfasst nicht nur Webseiten, sondern auch Bürgerapps, digitale Anschlagtafeln und interaktive Displays – wie etwa barrierefreie interaktive Displays im Rathaus oder Bürgeramt. Auch Dienstleister, die im Auftrag der Kommunen arbeiten, sind in der Pflicht, barrierefreie Lösungen zu liefern.

Rechtlicher Rahmen – BFSG 2025 als Wegbereiter

Technologische Lösungen für barrierefreie Informationssysteme

Moderne barrierefreie Kiosksysteme verbinden Touchscreen-Technik mit zusätzlichen Assistenzfunktionen.

Interaktive Kioske mit Audioausgabe und taktiler Navigation

Kioske sind häufig höhenverstellbar und verfügen über Audio-Schnittstellen oder Sprachassistenten, um die Bedienung zu erleichtern. So können Menschen mit Sehbeeinträchtigung den Bildschirminhalt per Audioführung am Touch-Terminal vorgelesen bekommen, ohne auf Hilfspersonal angewiesen zu sein.

Digitale Wegweiser mit Mehrsprachigkeit und Zoom-Funktion

Kommunen setzen digitale Infostelen und Beschilderungen als Ergänzung zu Kiosksystemen ein. Die Benutzeroberflächen dieser Lösungen sind mehrsprachig ausgelegt und nutzen eine klare, leicht verständliche Sprache. So können Nutzer ihre bevorzugte Sprache auswählen, woraufhin die Inhalte entsprechend angezeigt oder vorgelesen werden.

Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Zoom-Optionen zur Vergrößerung von Texten,
  • Hohe Kontraste für eine bessere Lesbarkeit,
  • Anpassbare Farbschemata, einschließlich invertierter Darstellungen.

Durch diese Funktionen erfüllen digitale Informations- und Leitsysteme im öffentlichen Raum die Anforderungen an gut lesbare, inklusive Kommunikationslösungen.

Integration assistiver Technologien für Menschen mit Behinderungen

BBarrierefreie Informationssysteme sichern den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten für alle Nutzer. Sie kombinieren:

  • Digitale Assistenzwerkzeuge (Screenreader, Audioausgabe, Gebärdensprachvideos),
  • Flexible Bedienoptionen (Zoom, Kontraste, alternative Eingaben).

So entsteht ein inklusives Nutzungserlebnis, das die geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Individuelle Lösung konfigurieren

Planen Sie gemeinsam mit uns ein System, das exakt zu Ihren kommunalen Anforderungen passt.

friendlyway als Partner für inklusive Digitalisierung

friendlyway ist ein erfahrener Anbieter von barrierefreien Informations- und Besuchermanagement-Lösungen.

Referenzprojekte mit Kommunalverwaltungen

friendlyway arbeitet aktiv mit dem öffentlichen Sektor zusammen und implementiert Lösungen, die die Zugänglichkeit digitaler Angebote erhöhen und die Einhaltung des BFSG sicherstellen. Zwei Beispiele:

Weitere Referenzen finden Sie auf unserer Webseite.

Technische Umsetzung der Barrierefreiheit in Kiosksystemen

friendlyway entwickelt seine Systeme nach den geforderten Standards – insbesondere der EN 301 549. Damit werden alle technischen Mindestanforderungen vollständig erfüllt.

Außerdem unterstützt die Software der Kioske vollumfänglich assistive Technologien: Screenreader, Sprachausgabe und weitere Geräte lassen sich problemlos integrieren. Auf diese Weise werden EN 301 549-konforme Kioske realisiert, die sowohl technisch als auch ergonomisch auf Inklusion ausgelegt sind.

Individuelle Anpassung an unterschiedliche Nutzerbedürfnisse

friendlyway plant jedes Projekt individuell. Die Kiosksysteme sind modular und skalierbar konzipiert: Basisgeräte lassen sich leicht um Zusatzhardware erweitern und die Software anpassen. Dadurch können Kommunen ihre Terminals exakt auf lokale Anforderungen zuschneiden – etwa durch Anbindung vorhandener Fachverfahren oder spezielle Assistenz-Module. Kunden bestätigen, dass die friendlyway-Teams die Anforderungen zu 100 % erfüllen und als kompetente Partner agieren.

Vorteile für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Barrierefreie digitale Systeme sichern gesetzliche Konformität und verbessern gleichzeitig den Bürgerservice.

Vorteile für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben mit zukunftssicheren Lösungen

Mit der Umstellung auf barrierefreie Systeme erfüllen Kommunen die seit Juni 2025 geltenden gesetzlichen Vorgaben und minimieren Rechtsrisiken. Nur barrierefreie Kioske und Terminals dürfen künftig in Betrieb genommen werden. Gemeinden, die auf diese Standards setzen, sind vollständig konform mit dem BFSG und vermeiden Bußgelder oder Abmahnungen. So bleiben die Lösungen dauerhaft nutzbar, ohne eine komplette Neuanschaffung nötig zu machen.

Verbesserung der Bürgernähe und der Servicequalität

Digitale Displays an hochfrequentierten Orten ermöglichen es Städten, Nachrichten, Veranstaltungshinweise oder Verkehrsinformationen in Echtzeit zu verbreiten. Wartenden in Bürgerämtern werden lokale Neuigkeiten, Veranstaltungsankündigungen und aktuelle Meldungen präsentiert, was die Wartezeit sinnvoll überbrückt. Durch diese schnellen, zentral gesteuerten Updates fühlen sich Bürger besser informiert und eingebunden.

Erhöhung der Zugänglichkeit für alle Generationen

Ältere Menschen profitieren etwa von großen Schriften und vereinfachten Menüs, während Kindern und Besuchern mit geringen Deutschkenntnissen eine mehrsprachige Bedienung die Nutzung erleichtert. Da die digitale Barrierefreiheit solche Hilfsfunktionen voraussetzt, werden Informationen für alle Generationen zugänglich. Dies ist besonders im demografischen Wandel wichtig: Barrierefreie Technik hilft, die wachsende Zahl älterer Bürger einzubinden und fördert die Teilhabe von Menschen mit temporären Einschränkungen.

FAQ

Seit wann gilt das BFSG 2025 für öffentliche Kioske?

Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft.

Welche Anforderungen müssen interaktive Terminals erfüllen?

Konkret fordert das Gesetz „multisensorische“ Bedienungshilfen: Touchscreens müssen große, kontrastreiche Bedienelemente und vergrößerbare Texte bieten. Zudem müssen taktile, visuelle und auditive Assistenzfunktionen vorhanden sein. Außerdem müssen alle Systeme Screenreader und andere Hilfstechnologien unterstützen sowie alternative Eingabemöglichkeiten bieten.

Wie unterstützt friendlyway Kommunen bei der Umsetzung?

friendlyway bietet schlüsselfertige Lösungen und Beratung von der Planung bis zur Inbetriebnahme. Dank modularer Bauweise lassen sich die Terminals individuell anpassen und erweitern, um die lokalen Bedürfnisse der Kommune zu erfüllen.

Gibt es Fördermöglichkeiten für barrierefreie Digitalisierung?

Ja, zahlreiche Förderprogramme von EU, Bund und Ländern unterstützen die barrierefreie Digitalisierung. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Unter dem Suchbegriff „barrierefrei“ findet man dort zahlreiche relevante Förderoptionen für Inklusionsprojekte.