Digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum: Neue Standards mit dem BFSG 2025

friendlyway Digital Signage Platform

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Kernpunkte

  • Barrierefreie digitale Angebote stehen allen Nutzergruppen offen, unabhängig von Einschränkungen.
  • Ab 2025 müssen Kommunen digitale Angebote barrierefrei bereitstellen; Übergangsfristen gelten für bestehende Systeme.
  • Kiosksysteme, digitale Wegweiser, Audioführung, Screenreader, Gebärdensprachvideos, Zoom- und Kontrastoptionen sowie alternative Eingaben.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, verbesserte Bürgernähe und höhere Servicequalität.
  • friendlyway liefert modulare, gesetzeskonforme Lösungen für barrierefreie Informationssysteme und unterstützt Kommunen bei Planung und Integration.

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten im öffentlichen Raum erhalten. Sie ist ein zentraler Bestandteil kommunaler digitaler Inklusion und trägt dazu bei, die gesellschaftliche Teilhabe aller Generationen zu fördern. Gleichzeitig verbessert sie die Qualität digitaler Services und unterstützt Städte und Kommunen bei der Umsetzung inklusiver Smart-City-Lösungen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum?

Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung, dazu kommen Menschen mit temporären Einschränkungen oder im Alter. Eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher digitaler Angebote ist deshalb ein Kernziel kommunaler digitaler Inklusion: Sie gewährleistet die Zugänglichkeit aller Generationen und stärkt damit eine inklusive Gesellschaft.354

Definition und gesellschaftliche Relevanz

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Plattformen, Websites, Apps oder Informationssysteme allen Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Die digitale Barrierefreiheit wird heute als Baustein inklusiver Smart-City-Lösungen gesehen, da sie rechtliche Vorgaben erfüllt  und die Gesamtqualität digitaler Services für jedermann verbessert.

Typische Einsatzorte – Bahnhöfe, Ämter, Krankenhäuser

Digitale Wegbeschilderung im öffentlichen Raum stellt eine klare und leicht zugängliche Orientierungshilfe für alle Menschen bereit.

  • Bürgerämter und Rathäuser: In Bürgerbüros stehen immer häufiger interaktive, barrierefreie Kiosksysteme. Diese Terminals sind meist rollstuhlgerecht gebaut und mit Hilfsmitteln für Seh- und Hörbehinderte ausgestattet. So können Bürger eigenständig Anträge einreichen, Termine buchen oder Formulare abrufen.
  • Krankenhäuser und Gesundheitszentren: In Kliniken und Arztpraxen dienen barrierefreie Kioske zur Patientenanmeldung und Informationsweitergabe. Seh- oder hörgeschädigte Patienten können so etwa per Audioführung am Touch-Terminal Instruktionen vorgelesen bekommen oder über Kopfhöreranweisungen hören. So erhalten alle Patienten gleichberechtigten Zugriff auf alle Infos.
  • Bahnhöfe, Haltestellen und Flughäfen: An Verkehrs-knotenpunkten zeigen digitale Fahrgastinformationssysteme Echtzeit-Fahrpläne, und Ticketautomaten müssen barrierefrei gestaltete Benutzeroberflächen bieten.

Warum digitale Inklusion für alle Nutzergruppen wichtig ist

Barrierefreie Digitalisierung nützt allen – nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Durch inklusives Design werden Hürden abgebaut, sodass jedermann – vom Kind über die Eltern bis zu älteren Menschen und Gästen – digitale Angebote nutzen kann. Letztlich sichert digitale Barrierefreiheit also den Zugang zu Angeboten und Diensten aller Generationen, was mit dem demografischen Wandel und dem Anspruch auf Teilhabe aller kongruent ist. Das BFSG für Kommunen zielt darauf ab, die kommunale digitale Infrastruktur inklusiv zu gestalten, damit niemand durch technische Barrieren ausgeschlossen wird.

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Wir unterstützen Kommunen bei der Bewertung bestehender digitaler Systeme.

Rechtlicher Rahmen – BFSG 2025 als Wegbereiter

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Bis zum Inkrafttreten des BFSG 2025 müssen daher Planungen für barrierefreie digitale Informationssysteme in öffentlichen Einrichtungen umgesetzt sein. Diese Neuregelung wird als das öffentliche BFSG 2025 bezeichnet, da es insbesondere öffentliche Stellen und ihre Angebote betrifft.

Geltungsbereich und Fristen für Betreiber

Neue Webseiten und Online-Dienste müssen bereits ab dem 28. Juni 2025 den Vorgaben entsprechen. Für bestehende Systeme sieht das Gesetz jedoch Übergangsfristen vor. So dürfen nicht barrierefreie Selbstbedienungsterminals bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer – höchstens aber bis 2040 – weiter betrieben werden. Dadurch erhalten Betreiber einen Planungszeitraum, während gleichzeitig ab 2025 nur noch öffentliche barrierefreie Terminals neu angeschafft werden dürfen.

Anforderungen laut EU-Richtlinie und EN 301 549

Die EU-Richtlinie 2019/882 und das BFSG verweisen auf internationale Normen. In der Praxis bedeutet dies: Digitale Angebote müssen den Standards der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) in den Stufen A und AA genügen. Konkret sind alle Barrierefreiheitsmerkmale der Europäischen Norm EN 301 549 umzusetzen. Diese Norm legt fest, welche Funktionen barrierefreie IKT-Produkte – etwa Touch-Kioske – aufweisen müssen. Darunter sind zum Beispiel:

  • Bereitstellung multisensorischer und multimodaler Bedienungshilfen,
  • Große, gut erkennbare Touch-Bedienelemente,
  • Hohe Kontraste zur besseren Sichtbarkeit,
  • Möglichkeit zur Vergrößerung von Schrift und Inhalten,
  • Unterstützung von Screenreadern,
  • Kompatibilität mit weiteren assistiven Technologien.

Verpflichtungen für Kommunen und Dienstleister

Mit dem BFSG 2025 kommen weitere Anforderungen hinzu: Öffentliche Stellen müssen sämtliche digitalen Angebote barrierefrei bereitstellen. Dies umfasst nicht nur Webseiten, sondern auch Bürgerapps, digitale Anschlagtafeln und interaktive Displays – Stichwort barrierefreie interaktive Displays im Rathaus oder Bürgeramt. Dienstleister, die im Auftrag der Kommunen arbeiten, sind ebenfalls in der Verantwortung, barrierefreie Lösungen zu liefern.

Rechtlicher Rahmen – BFSG 2025 als Wegbereiter

Technologische Lösungen für barrierefreie Informationssysteme

Moderne barrierefreie Kiosksysteme verbinden Touchscreen-Technik mit zusätzlichen Assistenzfunktionen.

Interaktive Kioske mit Audioausgabe und Touch-Guidance

Kioske sind häufig höhenverstellbar und verfügen über Kopfhöreranschlüsse oder Sprachassistenten, um die Bedienung zu erleichtern. So kann etwa ein Sehbehinderter den Bildschirminhalt per Audioführung am Touch-Terminal vorgelesen bekommen, ohne auf Hilfspersonal angewiesen zu sein.

Digitale Wegweiser mit Mehrsprachigkeit und Zoom-Funktion

Kommunen setzen digitale Infostelen und Beschilderungen als Ergänzung zu Kiosksystemen ein. Die Benutzeroberflächen dieser Lösungen sind mehrsprachig ausgelegt und nutzen eine klare, leicht verständliche Sprache. So können Nutzer ihre bevorzugte Sprache auswählen, woraufhin die Inhalte entsprechend angezeigt oder vorgelesen werden.

Für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Zoom-Optionen zur Vergrößerung von Texten,
  • Hohe Kontraste für eine bessere Lesbarkeit,
  • Anpassbare Farbschemata, einschließlich invertierter Darstellungen.

Durch diese Funktionen erfüllen digitale Wegleitsysteme im öffentlichen Raum die Anforderungen an gut lesbare, inklusive Informationssysteme.

Integration assistiver Technologien für Menschen mit Behinderungen

Barrierefreie Informationssysteme sichern den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten für alle Nutzer. Sie kombinieren:

  • Integration assistiver Technologien (Screenreader, Audioausgabe, Gebärdensprachvideos),
  • Flexible Bedienoptionen (Zoom, Kontraste, alternative Eingaben).

So entsteht ein inklusives Nutzungserlebnis, das gesetzliche Vorgaben erfüllt.

Individuelle Lösung konfigurieren

Planen Sie gemeinsam mit uns ein System, das exakt zu Ihren kommunalen Anforderungen passt.

friendlyway als Partner für inklusive Digitalisierung

friendlyway ist ein erfahrener Anbieter von barrierefreien Informations- und Visitor-Management-Lösungen.

Referenzprojekte mit Kommunalverwaltungen

Friendlyway arbeitet aktiv mit dem öffentlichen Sektor zusammen und implementiert Lösungen, die die Zugänglichkeit digitaler Angebote erhöhen und die Einhaltung des EU-Barrierefreiheitsgesetzes sicherstellen. Zwei Beispiele:

Weitere Referenzen finden Sie auf unserer Webseite.

Technische Umsetzung der Barrierefreiheit in Kiosksystemen

friendlyway entwickelt seine Systeme nach den geforderten Standards. Wir richten unsere Hardware-Plattform an den harmonisierten Normen aus – insbesondere der EN 301 549. So sind alle technischen Mindestanforderungen bereits umgesetzt. 

Außerdem unterstützt die Software der Kioske vollumfänglich assistive Technologien: Screenreader, Sprachausgabe und weitere Geräte lassen sich problemlos integrieren. Auf diese Weise werden EN 301 549-konforme Kioske realisiert, die sowohl technisch als auch ergonomisch auf Inklusion ausgelegt sind.

Individuelle Anpassung an unterschiedliche Nutzerbedürfnisse

Jedes Projekt wird bei friendlyway individuell geplant. Die Kiosksysteme sind modular und skalierbar konzipiert: Basisgeräte lassen sich leicht um Zusatzhardware erweitern und die Software anpassen. Dadurch können Kommunen ihre Terminals exakt auf lokale Anforderungen zuschneiden – etwa durch Anbindung vorhandener Fachverfahren oder spezielle Assistenz-Module. Kunden berichten, dass die friendlyway-Teams die Anforderungen zu 100 % erfüllen und als kompetente Partner agieren.

Vorteile für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Barrierefreie digitale Systeme sichern gesetzliche Konformität und verbessern gleichzeitig den Bürgerservice.

Vorteile für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben mit zukunftssicheren Lösungen

Mit der Umstellung auf barrierefreie Systeme erfüllen Kommunen ab 2025 gesetzliche Vorgaben und minimieren Rechtsrisiken. Nur barrierefreie Kioske und Terminals dürfen künftig in Betrieb genommen werden. Gemeinden, die ihre Infrastruktur rechtzeitig anpassen, sind daher komplett konform mit dem BFSG und vermeiden Bußgelder oder Abmahnungen. So bleiben die Lösungen langfristig aktuell, ohne dass eine komplette Neuanschaffung nötig ist.

Verbesserung der Bürgernähe und des Servicelevels

Digitale Displays an markanten Orten ermöglichen es Städten, Nachrichten, Veranstaltungshinweise oder Verkehrsinformationen in Echtzeit zu verbreiten. Wartende in Bürgerämtern bekommen lokale Neuigkeiten, Veranstaltungsankündigungen und aktuelle Meldungen angezeigt, was Wartezeiten angenehm überbrückt. Durch diese schnellen, zentral gesteuerten Updates fühlen sich Bürger besser informiert und eingebunden.

Erhöhung der Zugänglichkeit für alle Generationen

Ältere Menschen profitieren etwa von großen Schriften und vereinfachten Menüs, während Kindern und Besuchern mit wenig Deutsch eine mehrsprachige Bedienung entgegenkommt. Da die digitale Barrierefreiheit solche einfachen Funktionen bereitstellt, werden Informationen für alle Generationen zugänglich. Dies ist besonders im demografischen Wandel wichtig: Barrierefreie Technik hilft, die wachsende Zahl älterer Bürger einzubinden und fördert die Teilhabe junger Menschen mit temporären Einschränkungen.

FAQ

Ab wann gilt das BFSG 2025 für öffentliche Kioske?

Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft.

Welche Anforderungen müssen interaktive Terminals erfüllen?

Praktisch verlangt das Gesetz „multisensorische“ Bedienungshilfen: Touchscreens müssen große, kontrastreiche Bedienelemente und vergrößerbare Texte bieten, und es müssen taktile, visuelle und auditive Assistenzfunktionen vorhanden sein. Außerdem müssen alle Systeme Screenreader und andere Hilfstechnologien unterstützen sowie alternative Eingabemöglichkeiten bieten.

Wie unterstützt friendlyway Kommunen bei der Umsetzung?

friendlyway bietet schlüsselfertige Lösungen und Beratung von der Planung bis zur Inbetriebnahme. Dank modularer Bauweise lassen sich die Terminals individuell anpassen und erweitern, um spezifische Bedürfnisse der Kommune zu erfüllen.

Gibt es Fördermöglichkeiten für barrierefreie Digitalisierung?

Ja. Förderprogramme von EU, Bund und Ländern unterstützen die barrierefreie Digitalisierung. Eine zentrale Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Unter dem Suchbegriff „barrierefrei“ findet man dort zahlreiche Fördertöpfe für Inklusionsprojekte.