Barrierefrei ab 2025: Was das BFSG für interaktive Kiosksysteme bedeutet

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Was das BFSG für interaktive Kiosksysteme bedeutet

Das BFSG sorgt dafür, dass digitale Angebote und Kiosksysteme für alle Menschen bedienbar sind. Wir erklären die wichtigsten Regeln, zeigen, wie Kioske barrierefrei gestaltet sein müssen, und geben praktische Tipps, wie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Anforderungen erfüllen können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Auf der BFSG-Seite können Sie online prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Überblick über das Gesetz und die EU-Richtlinie

Das BFSG vereinheitlicht die bisherigen deutschen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit. Dazu gehören Bestimmungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um – den sogenannten European Accessibility Act (EAA) von 2019. Die EU will, dass digitale Produkte und Services in allen Mitgliedsländern barrierefrei werden.

Für wen gilt das BFSG?

Betroffen sind alle Anbieter von digitalen Diensten – von Online-Shops bis zu App-Entwicklern. Sie müssen ihre Angebote so gestalten, dass sie für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen nutzbar sind.  Konkret betrifft das:

  • Digitale Geräte und Software: Computer, Smartphones, Tablets, E-Book-Reader und zugehörige Software.
  • Öffentliche Terminals und Automaten, Geldautomaten, Fahrscheinautomaten, Check-in-Terminals an Flughäfen und Bahnhöfen.
  • Online-Dienste: E-Commerce-Plattformen und Online-Marktplätze, Bankdienstleistungen im Internet, Telekommunikationsdienste.
  • Informationssysteme: Digitale Fahrgastinformationen in Bussen, Bahnen und an Haltestellen, Reisebuchungssysteme im Personenverkehr.

Zeitplan und Übergangsfristen

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 beschlossen. Ab 28. Juni 2025 müssen die meisten betroffenen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

  • Bestimmte bereits vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebrachte Produkte dürfen bis 2030 weiter genutzt bzw. verkauft werden.
  • Laufende Verträge und bestehende Terminals (z. B. Fahrscheinautomaten) erhalten ebenfalls längere Übergangsfristen.
Zeitplan und Übergangsfristen

Barrierefreiheitsanforderungen an Kiosksysteme

Das Gesetz zur Barrierefreiheit schreibt vor, dass barrierefreie Selbstbedienungsterminals und interaktive Kiosksysteme allen Menschen zugänglich gemacht werden müssen. Die Anforderungen werden nicht nur von der BFSGV, sondern auch von der EN 301 549 festgelegt.

Visuelle Zugänglichkeit: Kontraste, Schriftgrößen, Navigation

Auf einem barrierefreien Kiosk können alle Menschen Inhalte gut sehen und lesen. Es gibt bestimmte BFSG-Kiosk-Anforderungen an Kontraste, Farben, Schriftgrößen und Lesbarkeit.

  • Text und Hintergrund müssen sich stark genug unterscheiden. Die Kiosk-Zugänglichkeit darf nicht durch schlecht lesbare Farbkombinationen wie hellgrauer Text auf weißem Hintergrund eingeschränkt sein.
  • Das System muss die persönlichen Farbeinstellungen des Nutzers übernehmen können.
  • Der Text muss vergrößerbar sein, damit die Nutzer ihn anpassen können, wenn sie ihn schlecht sehen.
  • Die Grundschrift sollte bereits groß und gut lesbar sein.
  • Das Terminal muss sich an die Sehgewohnheiten des Nutzers anpassen können, um die digitale Teilhabe am Kiosk zu ermöglichen.

Bedienbarkeit: Touch, Spracheingabe, assistive Technologien

Nutzer müssen das Terminal nicht nur über den Touchscreen, sondern auch über andere Wege bedienen können — das ist das Grundprinzip der barrierefreien Kiosklösungen. Das Terminal muss auf verschiedene Weise – visuell, auditiv und taktil – aufzeigen, wie die Hilfsfunktionen aktiviert werden.

Audio-Ausgabe und Kopfhöreranschluss

Nutzer müssen die Möglichkeit haben, sich alle wichtigen Informationen vorlesen zu lassen. Das kann man zum Beispiel durch KI-Sprachausgabe für Kioske gewährleisten. Nicht zu vergessen: Ein Kopfhöreranschluss am Kiosk ist Pflicht. So können Menschen mit Sehbehinderung das Terminal selbstständig bedienen, ohne andere zu stören.

Multilinguale und inklusive Benutzeroberflächen

Terminals müssen mehrsprachig und für alle verständlich sein. Das heißt:

  • Nutzer müssen die Sprache der Benutzeroberfläche selbst wählen können,
  • Die Software muss mit Vorlese-Programmen zusammenarbeiten,
  • Wenn das Terminal vorliest, muss es in der richtigen Sprache sprechen,
  • Falls die gewünschte Sprache nicht verfügbar ist, muss es andere Wege geben, die Sprache zu wechseln.

So können auch Menschen mit Sehschwäche oder solche, die die Landessprache nicht perfekt beherrschen, die öffentlichen Selbstbedienungsterminals nutzen.

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Folgen bei Nichtbeachtung des BFSG

Wer öffentlich zugängliche Terminals aufstellt, muss sicherstellen, dass alle Menschen sie nutzen können – sonst wird es teuer und rechtlich problematisch.

Rechtliche und wirtschaftliche Risiken

Wenn die Behörden feststellen, dass ein Produkt nicht barrierefrei ist, darf es nicht mehr verkauft werden und Services müssen vom Netz genommen werden. Die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie für Kioske gibt dafür den europäischen Rahmen, den das deutsche BFSG umsetzt.

Verantwortung von Herstellern und Betreibern

Alle Beteiligten in der Lieferkette sind verantwortlich. Hersteller müssen barrierefreie Produkte entwickeln sowie ein barrierefreies Kioskdesign sicherstellen. Importeure müssen prüfen, was sie ins Land bringen und Händler dürfen nur konforme Produkte verkaufen. Dienstleister müssen hingegen ihre Services barrierefrei anbieten.

Relevanz für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen

Das Gesetz gilt für alle – private Unternehmen genauso wie öffentliche Einrichtungen. Besonders betroffen sind Banken mit Geldautomaten, Verkehrsbetriebe mit Fahrscheinautomaten, Flughäfen mit Check-in-Terminals und alle anderen, die öffentliche Selbstbedienungsgeräte betreiben. 

Folgen bei Nichtbeachtung des BFSG

So erfüllen friendlyway-Kioske die BFSG-Anforderungen

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Bestehende Funktionen für Barrierefreiheit

friendlyway bietet Self‑Service‑Kioske wie Empire 22 (Slim, Deep und Pro), Impress 43, Welcome 43 Pro und Counter 12, die in der Basisausstattung bereits viele barrierefreie Funktionen bieten, darunter Touchscreens mit hoher Helligkeit und hohem Kontrast sowie robuste Bedienfläche. 

Optionale Module: KI-Sprachausgabe, Telefonhörer, Kopfhöreranschluss

Unsere Kioske sind modular aufgebaut, und deshalb um Zusatzfunktionen wie Lautsprecher, Mikrofone, Soundeinheiten, Kamera, Drucker oder RFID/NFC-Komponenten nachrüstbar.

Diese optionalen Module lassen sich beispielsweise nutzen, um Lösungen wie KI‑Sprachausgabe zu integrieren.

Flexible Nachrüstbarkeit und zukunftssichere Architektur

Alle friendlyway‑Modelle sind bewusst modular und skalierbar gestaltet: Service-Tür zur bequemen Wartung, Plug‑and‑play-Unterstützung für Peripheriegeräte und cloudbasierte Softwareplattform ermöglichen eine flexible Nachrüstbarkeit. Damit entsprechen die Geräte einem zukunftssicheren Architekturprinzip, das langfristige digitale Barrierefreiheit unterstützt.

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Praxistipps für Unternehmen und öffentliche Träger

Wir haben wichtige Tipps zusammengestellt, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Kiosksysteme einfach und sicher BFSG-konform zu halten.

Bestehende Kioske prüfen und nachrüsten

Wer schon Kioske oder Automaten im Einsatz hat, sollte nicht warten. Am besten schauen Sie sich Ihre Geräte jetzt genau an: Können blinde Menschen sie bedienen? Ist der Bildschirm kontrastreich genug? Gibt es einen Kopfhöreranschluss? Falls nicht, müssen Sie nachrüsten – sonst drohen hohe Strafen. Viele Probleme lassen sich mit Software-Updates oder kleinen technischen Änderungen lösen.

Bei Neuanschaffung auf barrierefreie Standards achten

Achten Sie gleich darauf, dass die Geräte alle Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllen. Der Hersteller muss Ihnen bestätigen, dass sein Produkt den Standards entspricht – erkennbar an der CE-Kennzeichnung. Fragen Sie konkret nach: Sprachausgabe, Kopfhöreranschluss, kontrastreiche Darstellung. Lieber einmal mehr nachfragen als später teure Nacharbeiten.

Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern

Begriffe wie EN 301 549 oder WCAG 2.1 verstehen nicht alle auf Anhieb. Deshalb lohnt es sich, Experten zu engagieren. Spezialisierte Agenturen oder Prüfstellen kennen sich aus, können Ihre Geräte testen und Ihre Mitarbeiter schulen. Das kostet zwar Geld, aber weniger als die Bußgelder, die bei Verstößen drohen.

FAQ

Ab wann gilt das BFSG für Kiosksysteme?

Das BFSG 2025 gilt ab dem 28. Juni 2025. Ab diesem Tag darf nur noch barrierefreie Technik genutzt und angeboten werden.

Was bedeutet barrierefrei in der Praxis?

Die Erklärung des BFSG ist einfach.. Barrierefrei heißt: Jeder kann ein Gerät oder einen Service nutzen – ohne Hilfe von anderen. Alles muss auffindbar, verständlich und bedienbar sein. So wird die digitale Barrierefreiheit in Deutschland umgesetzt.

Müssen auch bestehende Geräte umgerüstet werden?

Für ältere Geräte gibt es Übergangsfristen – teilweise bis zu 15 Jahre. Trotzdem lohnt es sich, schon jetzt zu prüfen und nachzurüsten, damit die Zugänglichkeit für Sehbehinderte gesichert ist und rechtliche Probleme vermieden werden.

Welche technischen Lösungen gibt es für Audioausgaben?

Für ältere Geräte gibt es Übergangsfristen – teilweise bis zu 15 Jahre. Trotzdem lohnt es sich, schon jetzt zu prüfen und nachzurüsten, damit die rechtlichen Probleme vermieden werden.

Sind friendlyway-Kioske vollständig BFSG-konform?

Ja, die Kioske von friendlyway sind BFSG‑konform.