
Das BFSG sorgt dafür, dass digitale Angebote und Kiosksysteme für alle Menschen bedienbar sind. Wir erklären die wichtigsten Regeln, zeigen, wie Kioske barrierefrei gestaltet sein müssen, und geben praktische Tipps, wie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Anforderungen erfüllen können.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt, wie Websites, Apps und Online-Shops gestaltet werden müssen, damit auch Menschen mit Behinderungen sie problemlos nutzen können. Es ist in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.
Auf der BFSG-Seite können Sie online prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Überblick über das Gesetz und die EU-Richtlinie
Das BFSG vereinheitlicht die bisherigen deutschen Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit. Dazu gehören Bestimmungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um – den sogenannten European Accessibility Act (EAA) von 2019. Die EU will, dass digitale Produkte und Services in allen Mitgliedsländern barrierefrei werden.
Für wen gilt das BFSG?
Betroffen sind alle Anbieter von digitalen Diensten – von Online-Shops bis zu App-Entwicklern. Sie müssen ihre Angebote so gestalten, dass sie für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen nutzbar sind. Konkret betrifft das:
- Digitale Geräte und Software: Computer, Smartphones, Tablets, E-Book-Reader und zugehörige Software.
- Öffentliche Terminals und Automaten, Geldautomaten, Fahrscheinautomaten, Check-in-Terminals an Flughäfen und Bahnhöfen.
- Online-Dienste: E-Commerce-Plattformen und Online-Marktplätze, Bankdienstleistungen im Internet, Telekommunikationsdienste.
- Informationssysteme: Digitale Fahrgastinformationen in Bussen, Bahnen und an Haltestellen, Reisebuchungssysteme im Personenverkehr.
Zeitplan und Übergangsfristen
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 beschlossen. Ab 28. Juni 2025 müssen die meisten betroffenen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
- Bestimmte bereits vor dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebrachte Produkte dürfen bis 2030 weiter genutzt bzw. verkauft werden.
- Laufende Verträge und bestehende Terminals (z. B. Fahrscheinautomaten) erhalten ebenfalls längere Übergangsfristen.

Barrierefreiheitsanforderungen an Kiosksysteme
Das Gesetz zur Barrierefreiheit schreibt vor, dass barrierefreie Selbstbedienungsterminals und interaktive Kiosksysteme allen Menschen zugänglich gemacht werden müssen. Die Anforderungen werden nicht nur von der BFSGV, sondern auch von der EN 301 549 festgelegt.
Auf einem barrierefreien Kiosk können alle Menschen Inhalte gut sehen und lesen. Es gibt bestimmte BFSG-Kiosk-Anforderungen an Kontraste, Farben, Schriftgrößen und Lesbarkeit.
- Text und Hintergrund müssen sich stark genug unterscheiden. Die Kiosk-Zugänglichkeit darf nicht durch schlecht lesbare Farbkombinationen wie hellgrauer Text auf weißem Hintergrund eingeschränkt sein.
- Das System muss die persönlichen Farbeinstellungen des Nutzers übernehmen können.
- Der Text muss vergrößerbar sein, damit die Nutzer ihn anpassen können, wenn sie ihn schlecht sehen.
- Die Grundschrift sollte bereits groß und gut lesbar sein.
- Das Terminal muss sich an die Sehgewohnheiten des Nutzers anpassen können, um die digitale Teilhabe am Kiosk zu ermöglichen.
Bedienbarkeit: Touch, Spracheingabe, assistive Technologien
Nutzer müssen das Terminal nicht nur über den Touchscreen, sondern auch über andere Wege bedienen können — das ist das Grundprinzip der barrierefreien Kiosklösungen. Das Terminal muss auf verschiedene Weise – visuell, auditiv und taktil – aufzeigen, wie die Hilfsfunktionen aktiviert werden.
Audio-Ausgabe und Kopfhöreranschluss
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, sich alle wichtigen Informationen vorlesen zu lassen. Das kann man zum Beispiel durch KI-Sprachausgabe für Kioske gewährleisten. Nicht zu vergessen: Ein Kopfhöreranschluss am Kiosk ist Pflicht. So können Menschen mit Sehbehinderung das Terminal selbstständig bedienen, ohne andere zu stören.
Multilinguale und inklusive Benutzeroberflächen
Terminals müssen mehrsprachig und für alle verständlich sein. Das heißt:
- Nutzer müssen die Sprache der Benutzeroberfläche selbst wählen können,
- Die Software muss mit Vorlese-Programmen zusammenarbeiten,
- Wenn das Terminal vorliest, muss es in der richtigen Sprache sprechen,
- Falls die gewünschte Sprache nicht verfügbar ist, muss es andere Wege geben, die Sprache zu wechseln.
So können auch Menschen mit Sehschwäche oder solche, die die Landessprache nicht perfekt beherrschen, die öffentlichen Selbstbedienungsterminals nutzen.
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Folgen bei Nichtbeachtung des BFSG
Wer öffentlich zugängliche Terminals aufstellt, muss sicherstellen, dass alle Menschen sie nutzen können – sonst wird es teuer und rechtlich problematisch.
Rechtliche und wirtschaftliche Risiken
Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Das ist aber noch nicht alles: Kunden können klagen, Konkurrenten können einen abmahnen, und Verbraucherschutzverbände mischen sich auch ein.
Wenn die Behörden feststellen, dass ein Produkt nicht barrierefrei ist, darf es nicht mehr verkauft werden und Services müssen vom Netz genommen werden. Die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie für Kioske gibt dafür den europäischen Rahmen, den das deutsche BFSG umsetzt.
Verantwortung von Herstellern und Betreibern
Alle Beteiligten in der Lieferkette sind verantwortlich. Hersteller müssen barrierefreie Produkte entwickeln sowie ein barrierefreies Kioskdesign sicherstellen. Importeure müssen prüfen, was sie ins Land bringen und Händler dürfen nur konforme Produkte verkaufen. Dienstleister müssen hingegen ihre Services barrierefrei anbieten.
Relevanz für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen
Das Gesetz gilt für alle – private Unternehmen genauso wie öffentliche Einrichtungen. Besonders betroffen sind Banken mit Geldautomaten, Verkehrsbetriebe mit Fahrscheinautomaten, Flughäfen mit Check-in-Terminals und alle anderen, die öffentliche Selbstbedienungsgeräte betreiben.

So erfüllen friendlyway-Kioske die BFSG-Anforderungen
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Bestehende Funktionen für Barrierefreiheit
friendlyway bietet Self‑Service‑Kioske wie Empire 22 (Slim, Deep und Pro), Impress 43, Welcome 43 Pro und Counter 12, die in der Basisausstattung bereits viele barrierefreie Funktionen bieten, darunter Touchscreens mit hoher Helligkeit und hohem Kontrast sowie robuste Bedienfläche.
Optionale Module: KI-Sprachausgabe, Telefonhörer, Kopfhöreranschluss
Unsere Kioske sind modular aufgebaut, und deshalb um Zusatzfunktionen wie Lautsprecher, Mikrofone, Soundeinheiten, Kamera, Drucker oder RFID/NFC-Komponenten nachrüstbar.
Diese optionalen Module lassen sich beispielsweise nutzen, um Lösungen wie KI‑Sprachausgabe zu integrieren.
Flexible Nachrüstbarkeit und zukunftssichere Architektur
Alle friendlyway‑Modelle sind bewusst modular und skalierbar gestaltet: Service-Tür zur bequemen Wartung, Plug‑and‑play-Unterstützung für Peripheriegeräte und cloudbasierte Softwareplattform ermöglichen eine flexible Nachrüstbarkeit. Damit entsprechen die Geräte einem zukunftssicheren Architekturprinzip, das langfristige digitale Barrierefreiheit unterstützt.
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Praxistipps für Unternehmen und öffentliche Träger
Wir haben wichtige Tipps zusammengestellt, die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Kiosksysteme einfach und sicher BFSG-konform zu halten.
Bestehende Kioske prüfen und nachrüsten
Wer schon Kioske oder Automaten im Einsatz hat, sollte nicht warten. Am besten schauen Sie sich Ihre Geräte jetzt genau an: Können blinde Menschen sie bedienen? Ist der Bildschirm kontrastreich genug? Gibt es einen Kopfhöreranschluss? Falls nicht, müssen Sie nachrüsten – sonst drohen hohe Strafen. Viele Probleme lassen sich mit Software-Updates oder kleinen technischen Änderungen lösen.
Bei Neuanschaffung auf barrierefreie Standards achten
Achten Sie gleich darauf, dass die Geräte alle Barrierefreiheits-Anforderungen erfüllen. Der Hersteller muss Ihnen bestätigen, dass sein Produkt den Standards entspricht – erkennbar an der CE-Kennzeichnung. Fragen Sie konkret nach: Sprachausgabe, Kopfhöreranschluss, kontrastreiche Darstellung. Lieber einmal mehr nachfragen als später teure Nacharbeiten.
Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern
Begriffe wie EN 301 549 oder WCAG 2.1 verstehen nicht alle auf Anhieb. Deshalb lohnt es sich, Experten zu engagieren. Spezialisierte Agenturen oder Prüfstellen kennen sich aus, können Ihre Geräte testen und Ihre Mitarbeiter schulen. Das kostet zwar Geld, aber weniger als die Bußgelder, die bei Verstößen drohen.
FAQ
Das BFSG 2025 gilt ab dem 28. Juni 2025. Ab diesem Tag darf nur noch barrierefreie Technik genutzt und angeboten werden.
Die Erklärung des BFSG ist einfach.. Barrierefrei heißt: Jeder kann ein Gerät oder einen Service nutzen – ohne Hilfe von anderen. Alles muss auffindbar, verständlich und bedienbar sein. So wird die digitale Barrierefreiheit in Deutschland umgesetzt.
Für ältere Geräte gibt es Übergangsfristen – teilweise bis zu 15 Jahre. Trotzdem lohnt es sich, schon jetzt zu prüfen und nachzurüsten, damit die Zugänglichkeit für Sehbehinderte gesichert ist und rechtliche Probleme vermieden werden.
Für ältere Geräte gibt es Übergangsfristen – teilweise bis zu 15 Jahre. Trotzdem lohnt es sich, schon jetzt zu prüfen und nachzurüsten, damit die rechtlichen Probleme vermieden werden.
Ja, die Kioske von friendlyway sind BFSG‑konform.