Das BFSG markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen konsequent barrierefrei zu gestalten, damit sie für alle Menschen nutzbar sind. Damit schafft das Gesetz nicht nur rechtliche Klarheit, sondern fördert auch Innovation und Kundenzufriedenheit im digitalen Raum.
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Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Digitaltechnik, von der Nutzer und Anbieter profitieren.
Hintergrund und Ziele der EU-Richtlinie
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt. Ziel ist eine einheitliche Regelung, damit digitale Produkte und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsländern barrierefrei zugänglich sind. Es fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen am digitalen Leben.
Ab wann gilt das Gesetz und für wen?
Beschlossen wurde das BFSG bereits 2021, doch in Kraft trat es verbindlich am 28. Juni 2025. Seit diesem Stichtag dürfen nur noch barrierefreie Produkte und Services neu auf den Markt kommen. Das Gesetz hat einen weiten Geltungsbereich: Es betrifft fast alle Anbieter digitaler Dienste, von E-Commerce über Bank-Apps bis zu öffentlichen Informationssystemen. Besonders relevant ist das BFSG für Selbstbedienungsterminals im öffentlichen Raum: Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten sowie ähnliche öffentlich zugängliche Geräte.
Bedeutung für Hersteller, Betreiber und Dienstleister
Jeder, der ein öffentlich zugängliches digitales Produkt anbietet oder ein Terminal aufstellt, muss zugängliche Selbstbedienungslösungen bereitstellen. Für Unternehmen bedeutet das BFSG zunächst Aufwand – gleichzeitig eröffnet die frühzeitige Anpassung die Chance, Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsvorteil zu nutzen.
Barrierefreie Systeme steigern Reichweite, Vertrauen und Kundenzufriedenheit nachhaltig.
Welche Anforderungen stellt das BFSG an Kiosksysteme?
Das BFSG schreibt vor, dass Terminals so gestaltet sein müssen, dass barrierefreie Terminals nach BFSG so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen bedient werden können.
Technische Mindestanforderungen an Hardware und Software
Einige zentrale BFSG-Anforderungen an Kiosksysteme lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Gute Sichtbarkeit: Displays mit hoher Helligkeit, verstellbare Kontraststufen und skalierbare Schrift ermöglichen auch Menschen mit Sehbehinderung die Inhalte zu erkennen. Die Farbgestaltung darf nicht zu geringen Kontrasten führen.
- Bedienalternative zum Touchscreen: Mindestens eine alternative Eingabemöglichkeit muss vorhanden sein, z. B. ein taktiles Keypad zur Menüführung für Nutzer, die den Touchscreen nicht bedienen können. Auch Sprachsteuerung oder Gestensteuerung können ergänzend helfen, je nach Einsatzkontext.
- Audio-Ausgabe: Eine Sprachausgabe aller wichtigen Bildschirmtexte ist erforderlich, damit blinde Nutzer sich Inhalte vorlesen lassen können. Ein integrierter Lautsprecher oder besser eine Text-to-Speech-Engine sorgt dafür, dass sämtliche Bedienhinweise und Informationen hörbar sind.
- Kopfhöreranschluss: Jeder barrierefreie Kiosk muss eine 3,5‑mm-Kopfhörerbuchse besitzen. Beim Einstecken von Kopfhörern aktiviert sich ein „Audio-Accessibility-Modus“. So können sehbehinderte Menschen sich ungestört alle Optionen vorlesen lassen, ohne andere Personen in der Umgebung zu stören.
- Mehrsprachigkeit: Die Benutzeroberfläche muss in mehreren Sprachen verfügbar sein. Nutzer sollen die Sprache selbst auswählen können – und das System muss Meldungen und Vorlese-Funktionen dann in dieser Sprache ausgeben. Dies kommt nicht nur fremdsprachigen Gästen zugute, sondern auch Menschen mit geringer Lesekompetenz in der Hauptsprache.
Zugänglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen
Ein zentrales Prinzip des BFSG lautet: Niemand darf aufgrund einer Einschränkung von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die wesentlichen Funktionen eines Terminals auch dann bedienbar sein müssen, wenn eine bestimmte Sinnes- oder körperliche Fähigkeit (z. B. das Sehvermögen) fehlt.
Normen und Standards (u. a. EN 301 549)
Der EU-Standard EN 301 549 ist die zentrale technische Grundlage für Barrierefreiheit und dient als praktische Checkliste für das BFSG. Er definiert Anforderungen an Bedienbarkeit, Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit von ICT-Systemen – analog zu den WCAG. Unternehmen, die sich daran orientieren, gewinnen ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Sie ist der Schlüssel, um die Konformitätsvermutung für das BFSG zu erlangen und die CE-Kennzeichnung (im Hinblick auf die Barrierefreiheit) korrekt anzubringen..

Praktische Umsetzungsschritte für Unternehmen
Wie können Unternehmen nun die Umsetzung des BFSG in der Praxis angehen? Wichtig ist ein planvolles Vorgehen.
Bestandsaufnahme bestehender Systeme
Bevor Nachrüstungen geplant werden, ist eine Bestandsaufnahme notwendig: Welche Terminals sind im Einsatz und wie barrierefrei sind sie? Dazu sollten Kriterien wie Kontrast, Bedienbarkeit für blinde Nutzende oder vorhandene Kopfhöreranschlüsse geprüft werden – idealerweise gemeinsam mit Experten oder Betroffenen. Eine schriftliche Dokumentation schafft Klarheit über Abweichungen und erleichtert die Planung von Anpassungen.
Auswahl barrierefreier Hard- und Software
Definieren Sie Barrierefreiheit als Muss-Kriterium in Ihren Ausschreibungen oder Kaufentscheidungen. Die Investition in hochwertige, barrierefreie Geräte zahlt sich langfristig aus – Investitionsschutz entsteht dadurch, dass Sie spätere Nacharbeiten oder sogar Gerätewechsel vermeiden.
Integration barrierefreier Inhalte und Benutzerführung
Barrierefreiheit endet nicht bei Hardware-Fähigkeiten – auch die auf dem Kiosk dargestellten Inhalte und die Gestaltung der Benutzerführung müssen inklusiv sein. Unternehmen sollten deshalb im Rahmen der BFSG-Umsetzung ihre Kiosk-Content-Strategie überprüfen. Stellen Sie sicher, dass Texte leicht verständlich formuliert sind, Symbole eindeutig und standardkonform sind, und alle Medieninhalte Alternativen bieten.
Sofern relevant, sollten auch mehrsprachige Inhalte integriert werden, da Sprache auch eine Barriere darstellen kann. Idealerweise erkennt der Kiosk die Aktivierung einer assistiven Funktion und schaltet dann automatisch in einen barrierefreien Modus.
Schulung von Mitarbeitenden und Wartungsteams
Barrierefreie Terminals bringen neue Funktionen mit sich – das Personal sollte darüber Bescheid wissen, um Nutzer aktiv unterstützen zu können. Beispielsweise sollte der Kundenservice im Laden oder in der Behörde wissen, wie der Audio-Modus am Kiosk aktiviert wird, um dies einem blinden Kunden im Zweifel erklären zu können. Techniker und Wartungsteams müssen verstehen, dass bestimmte Komponenten wie z. B. ein Braille-Tastenfeld oder eine Induktionsschleife keinesfalls deaktiviert oder verdeckt werden dürfen.
Unternehmen, die heute in Barrierefreiheit investieren, sind morgen klar im Vorteil.
Merkmale barrierefreier Kiosksysteme in der Praxis
Wie sehen barrierefreie Kiosksysteme in der Praxis konkret aus? Es gibt eine Reihe von Merkmalen, an denen man erkennt, dass ein Self-Service-Terminal inklusiv gestaltet ist.
Sprach- und Audioausgabe
Barrierefreie Kioske verfügen in der Regel über eine synthetische Stimme, die Bildschirminhalte und Menüs vorlesen kann. Häufig wird diese über einen Menüknopf oder das Einstecken eines Kopfhörers aktiviert. Die Audioausgabe sollte alle wichtigen Informationen und Optionen abdecken – vom Hauptmenü bis zu Fehlermeldungen.
Zudem können Sprachbefehle unterstützt werden. Einige moderne Terminals – etwa in Schnellrestaurants – hören dem Nutzer zu. Audiovisuelle Warnungen sollten ebenfalls barrierefrei sein. Ein Terminal könnte z.B. akustisch signalisieren, dass eine Sitzung abläuft, aber zusätzlich visuell blinken oder einen Text anzeigen, damit auch gehörlose Personen den Hinweis mitbekommen.
Touchscreen mit taktilem Feedback und kontrastreichen Inhalten
Touchscreens sind das zentrale Interface moderner Kiosksysteme, reichen für Barrierefreiheit allein jedoch nicht aus. Haptisches Feedback, taktile Markierungen und ergänzende Tastenfelder mit Braille-Beschriftung erleichtern die Orientierung für blinde und sehbehinderte Nutzer. Ebenso wichtig sind kontrastreiche Inhalte, gut lesbare Schriftgrößen und klare Layouts, die sich an individuelle Bedürfnisse anpassen lassen. Moderne Kiosk-Software ermöglicht es, diese barrierefreien Designvorgaben zentral zu steuern und konsistent umzusetzen.
Unterstützung assistiver Technologien
Ein Beispiel ist die Kompatibilität mit Screenreadern: Während man am heimischen PC eigene Hilfssoftware installieren kann, ist das an öffentlichen Terminals nicht möglich. Daher müssen die Terminals selbst Funktionen eines Screenreaders übernehmen. Darüber hinaus sollten sie aber externe Geräte erkennen und unterstützen, sofern doch welche angeschlossen werden.
Mehrsprachige, einfache Bedienoberflächen machen Kioske für alle verständlich und nutzbar. In der Praxis erkennt man das an gut lesbaren Menütexten, klaren Symbolen und einer Benutzerführung, die Schritt für Schritt leitet. Anstatt frustriert aufzugeben, weil er das System nicht versteht, fühlt sich der Kunde willkommen und abgeholt.

Beispiele für barrierefreie Lösungen von friendlyway
Um die Umsetzung greifbarer zu machen, folgen einige Beispiele barrierefreier Kiosk-Lösungen aus verschiedenen Bereichen – jeweils mit Bezug auf friendlyway, einen Hersteller, der schon früh auf barrierefreie Self-Service-Terminals gesetzt hat.
Kioske für Bürgerämter und kommunale Dienste
In Bürgerämtern, Rathäusern oder allgemein der öffentlichen Verwaltung kommen Kiosksysteme etwa als Ticketautomaten für Wartemarken, Informationsterminals oder Check-in-Stationen für Besucher zum Einsatz. Hier ist Barrierefreiheit besonders wichtig, da die Dienste von allen Bürgern genutzt werden müssen – unabhängig von eventuellen Behinderungen. So hat z.B. die Stadt München in ihrem neuen Servicezentrum digitale Anmeldeterminals und Wegeleitsysteme eingeführt. Bei diesem Projekt wurden 20 Empire-22-Pro-Kioske installiert, um täglich über 5.000 Besucher zu begrüßen und zu informieren.
Einsatz in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen
Auch im Gesundheitswesen gewinnen Self-Service-Terminals an Bedeutung – etwa für den Patienten-Selbst-Check-in, die Anmeldung in der Notaufnahme, Patientenaufrufsysteme oder Informationskioske in großen Klinikzentren. Hier treffen wir oft auf eine ältere Zielgruppe sowie Menschen in Ausnahmesituationen, für die einfache und zugängliche Technik entscheidend ist.
Barrierefreie Patienten-Kioske sind daher höhenverstellbar gestaltet: Der Touchscreen kann per Motor abgesenkt oder angehoben werden, damit sowohl stehende Personen als auch Rollstuhlfahrer bequem daran arbeiten können. Zusätzlich sind solche Terminals häufig mobil und können flexibel in verschiedenen Bereichen aufgestellt werden, um etwa bei Stoßzeiten den Empfangsbereich zu unterstützen oder in Außenstellen eingesetzt zu werden.
Self-Service-Terminals im Einzelhandel und Nahverkehr
Im Einzelhandel begegnen uns immer häufiger Self-Checkout-Kassen, Info-Terminals oder Gutschein-/Ticketdrucker. Auch hier stellt sich die Frage: Sind diese für alle Kunden zugänglich? – Bislang war das nicht selbstverständlich, doch durch die neuen gesetzlichen Vorgaben mussten z.B. Supermärkte mit SB-Kassen oder Einkaufszentren mit digitalen Wegweisern ihre Technik bis Juni 2025 überprüfen.
friendlyway hat im Einzelhandel etwa Kioske vom Typ Welcome 43 Pro im Einsatz, die in Shopping Malls genutzt werden. Diese dienen als interaktive Shopping-Guides und Bestellterminals und sind bereits BFSG-ready. Sie bieten hohen Kontrast, große 43-Zoll-Touchscreens und Zusatzmodule, die ergonomisch angeordnet sind.

Vorteile der frühzeitigen Umsetzung
Angesichts der umfassenden Pflichten mag Barrierefreiheit zunächst wie eine lästige Vorschrift wirken. Doch die frühzeitige Umsetzung des BFSG bringt Unternehmen handfeste Vorteile.
Rechtssicherheit und Vermeidung von Sanktionen
Wer schon 2025 BFSG-konform aufgestellt ist, erspart sich rechtliche Risiken. Das Gesetz sieht empfindliche Sanktionen vor, wenn öffentlich zugängliche Kiosksysteme nicht barrierefrei sind. Außerdem können Konkurrenten Abmahnungen aussprechen oder Verbraucherschutzverbände klagen, was nicht nur finanziell, sondern auch reputativ schadet.
Positive Wahrnehmung bei Kunden und Öffentlichkeit
Barrierefreiheit ist nicht nur eine technische Norm, sondern auch ein Qualitätsmerkmal, das immer stärker in den öffentlichen Fokus rückt. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote inklusiv gestalten, werden von Kunden, Medien und der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen. Eine inklusive Service-Philosophie zeigt, dass Ihnen alle Kunden wichtig sind – das stärkt die Marke und schafft Vertrauen. So werben etwa Banken, die ihre Geldautomaten aufrüsten, aktiv damit, dass sie barrierefreie Terminals nach BFSG haben, um Seniorenkunden und Menschen mit Behinderung besser zu bedienen.
Investitionsschutz durch modulare Nachrüstbarkeit
Unternehmen, die schon heute auf moderne, modulare Kiosk-Lösungen setzen, profitieren von einem hohen Investitionsschutz. Warum? Weil modular nachrüstbare Systeme problemlos an zukünftige Anforderungen angepasst werden können, ohne komplett ersetzt zu werden.
FAQ
Ja, aber es gibt Übergangsfristen. Produkte und Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28. Juni 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen teilweise Bestandsschutz. Spätestens 2040 müssen aber auch alle Alt-Geräte barrierefrei sein. Wichtig: Bestehende laufende Verträge erhalten ebenfalls eine Verlängerung, aber nur für einen definierten Zeitraum.
Die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab. In vielen Fällen sind Software-Updates oder kleine Hardware-Ergänzungen ausreichend, um ein bestehendes Terminal deutlich barriereärmer zu machen.
Die Überwachung der BFSG-Vorgaben erfolgt durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Diese Behörden kontrollieren stichprobenartig oder anlassbezogen, ob Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden.
Überall dort, wo ein Automat oder Kiosk für Kunden oder Bürger bereitsteht, ist das BFSG relevant. Dazu zählen vor allem Finanzsektor, Transport und Mobilität, Einzelhandel, Tourismus und Gastronomie, Gesundheitswesen, Behörden und öffentliche Verwaltungen.
Ja, die Kiosk-Lösungen von friendlyway sind bereits heute zu 100 % konform mit den aktuellen Anforderungen und dienen vielen Kunden als Best Practice. Wir bieten sowohl die passende Hardware – vom kompakten Counter-Kiosk bis zur 55″-Stele – als auch die passende Softwareplattform, um Inhalte barrierefrei zu managen.




