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Barrierefreie Kiosksoftware gemäß BFSG 2025

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Digitale Selbstbedienungssysteme sind heute ein fester Bestandteil von Behörden, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Mit dem BFSG 2025 wird Barrierefreiheit dabei nicht mehr zur freiwilligen Zusatzfunktion, sondern zur verbindlichen Anforderung für digitale Kiosksysteme. Für Unternehmen bedeutet das gleichermaßen eine rechtliche Verpflichtung und die Chance, digitale Services für deutlich mehr Nutzer zugänglich und zukunftssicher zu gestalten.

Schlüsselfakten

  • BFSG-konforme Kiosksysteme sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und vermeiden rechtliche Konsequenzen.
  • Barrierefreie Terminals verbessern die Nutzererfahrung für alle Kunden und erschließen neue Zielgruppen.
  • Bestehende Terminals können mit friendlyway-Komponenten nachgerüstet werden, ein kompletter Hardware-Austausch ist oft nicht nötig.

Was ist das BFSG 2025?

Das BFSG schafft den verbindlichen Rahmen für mehr digitale Teilhabe und setzt neue Maßstäbe für barrierefreie Technologien.

Gesetzlicher Hintergrund und Zielsetzung

Sein Hauptziel ist die Förderung von Inklusion und digitaler Barrierefreiheit: Menschen mit Behinderungen sollen einen leichteren und vor allem gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten, Services und Informationen erhalten. Durch Abbau digitaler Barrieren – etwa auf Websites, in Apps oder an Terminals – soll digitale Teilhabe ermöglicht werden.

Für wen gilt das BFSG?

Jede Firma, die Verbrauchern digitale Geräte oder Dienstleistungen anbietet – darunter eben auch Kiosk- und Automatensysteme – muss die neuen Vorgaben beachten. Alle größeren Unternehmen müssen hingegen ihre Angebote an die gesetzlichen Anforderungen des BFSG anpassen.

Relevanz für digitale Kiosksysteme

Digitale Kiosksysteme gehören explizit zu den vom BFSG erfassten Produkten. Unternehmen, die solche Kioske im Einsatz haben, müssen also die Barrierefreiheit von Kiosken sicherstellen, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Andernfalls drohen mittelfristig nicht nur Nutzungsnachteile für Menschen mit Behinderung, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

Mit dem BFSG 2025 wird Barrierefreiheit vom Nice-to-have zum Must-have

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Anforderungen an barrierefreie Kiosksoftware

Für Unternehmen ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen des BFSG zu kennen.

Barrierefreie Bedienung: Touchscreen, Sprache, Kontrast

Eine barrierefreie Kiosksoftware muss so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichsten Fähigkeiten bedient werden kann. 

  • Touchscreen-Bedienung sollte durch alternative Eingabemethoden ergänzt sein (Sprache, physische Tasten).
  • Alle Funktionen sollten ohne Sehsinn nutzbar sein (Screenreader, Sprachausgabe).
  • Alle Inhalte sollten auch ohne Hörvermögen zugänglich sein (visuelle Hinweise, Untertitel).
  • Bedienung sollte auch ohne Feinmotorik möglich sein (große Bedienelemente, klare Navigation).
  • Schriftgrößen sollten flexibel anpassbar sein.
  • Helligkeit und Farbkontraste sollten individuell einstellbar sein.
  • Die visuelle Gestaltung sollte kontrastreich und klar aufgebaut sein.
  • Flackernde oder stark animierte Elemente sollten vermieden werden.
  • Audio-Ausgaben sollten regulierbar sein (Lautstärke und Sprechtempo).

Kompatibilität mit Screenreadern und Hilfsmitteln

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Screenreader-Kompatibilität. Barrierefreie Kiosksoftware sollte entweder eine integrierte Sprachausgabe mitbringen oder mit gängiger Screenreader-Software kompatibel sein, damit blinde oder sehbehinderte Menschen sämtliche Bildschirminhalte und Menüs vorgelesen bekommen können. Das setzt voraus, dass alle UI-Elemente semantisch korrekt beschriftet sind, sodass assistive Technologien sie erkennen und interpretieren können.

Einhaltung der WCAG-Standards

Die Anforderungen des BFSG orientieren sich an international anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit, insbesondere an den WCAG und der europäischen Norm EN 301 549. Eine barrierefreie Kiosksoftware sollte daher mindestens die WCAG-Level-AA-Kriterien erfüllen, um wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und technisch robuste Anwendungen sicherzustellen. Nur so entsteht ein gesetzeskonformes Kiosksystem, das die Vorgaben des BFSG erfüllt und Unternehmen rechtliche Sicherheit bietet.

Anforderungen an barrierefreie Kiosksoftware

So setzt friendlyway die BFSG-Anforderungen um

friendlyway spezialisiert auf digitale Kiosk- und Signage-Lösungen und hat frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um ihre Systeme BFSG-konform zu gestalten. Alle neuen Geräte und Softwareprodukte werden als BFSG-konforme digitale Lösungen konzipiert – das heißt, Barrierefreiheit ist von Beginn an mitgedacht. 

Anpassbare Benutzeroberflächen

friendlyway setzt auf anpassbare Benutzeroberflächen, die flexibel auf die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen eingehen. Die Kiosksoftware bietet z. B. Optionen, um Schriftgröße, Farbschema und Kontrast individuell anzupassen. 

So entsteht eine zugängliche Benutzeroberfläche, die auch von sehbehinderten oder farbfehlsichtigen Menschen gut erkannt werden kann. Die Oberfläche ist übersichtlich gestaltet und reduziert auf das Wesentliche, damit sich alle Benutzer schnell zurechtfinden. Ziel ist eine inklusive Kiosklösung, die vom Design her niemanden ausschließt: Kontraststarke Darstellungen, ausreichend große Bedienelemente und klar verständliche Icons gehören zum Standard.

Sprachausgabe und visuelle Unterstützung

Für Unternehmen ist entscheidend, dass die Kiosksysteme von friendlyway die digitale Barrierefreiheit zuverlässig erfüllen und damit die Anforderungen des BFSG unterstützen. Durch das Multi-Sinne-Prinzip können deutlich mehr Nutzergruppen die Terminals selbstständig bedienen, was die Reichweite und Akzeptanz erhöht. Gleichzeitig reduziert die barrierefreie Gestaltung Unterstützungsaufwand vor Ort und stärkt das inklusive, zukunftssichere Markenbild.

Intuitive Navigation für alle Nutzergruppen

Großen Wert legt friendlyway auf eine intuitive Navigation. Egal ob jemand per Touchscreen tippt, Sprachbefehle nutzt oder mit einer Tastatur navigiert: Der Ablauf ist so gestaltet, dass er für alle verständlich und zugänglich bleibt. Diese freundliche Bedienung für alle steigert die Akzeptanz der Kioskstationen deutlich. friendlyway erreicht damit, dass ihre Kiosksysteme nicht nur BFSG-konforme Software-Umsetzung bieten, sondern auch im täglichen Einsatz von sämtlichen Kunden gern angenommen werden.

BFSG-konforme Kioske und Software von friendlyway

Setzen Sie auf fertige Lösungen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.

Vorteile barrierefreier Kiosksoftware

Barrierefreie Kiosksoftware bietet Unternehmen sowohl rechtliche Sicherheit als auch messbare Vorteile für Nutzererlebnis, Wettbewerbsfähigkeit und Markenwahrnehmung.

Verbesserte Nutzererfahrung für alle

Barrierefreiheit verbessert die Nutzererfahrung für alle Kunden, nicht nur für Menschen mit Behinderung.

  • Klare Benutzeroberflächen und einfache Abläufe machen Kiosksysteme intuitiver und angenehmer.
  • Ältere Menschen profitieren besonders von gut lesbarer Schrift und selbsterklärenden Menüs.
  • Barrierefreies Design kann einen messbaren Wettbewerbsvorteil schaffen.

Rechtssicherheit und Vermeidung von Strafen

Unternehmen, die frühzeitig auf BFSG-konforme digitale Lösungen setzen, gewinnen Rechtssicherheit. Wer die gesetzlichen Anforderungen des BFSG erfüllt, muss keine Sanktionen oder Abmahnungen befürchten. Bei Verstößen drohen hingegen empfindliche Konsequenzen.

Stärkung des inklusiven Markenimages

Indem ein Unternehmen seine Kioske und digitalen Angebote für alle zugänglich macht, demonstriert es soziale Verantwortung und ein inklusives Werteverständnis. Das Resultat ist ein inklusives Markenimage: Kunden – ob mit oder ohne Behinderung – nehmen die Marke als kundenorientiert und fortschrittlich wahr.

Vorteile barrierefreier Kiosksoftware

Einsatzbereiche barrierefreier Kioske

Barrierefreie Kiosksysteme sind in vielen Branchen ein zentraler Baustein, um digitalen Service für alle Nutzer zugänglich, effizient und gesetzeskonform bereitzustellen.

Öffentliche Einrichtungen und Behörden

E-Government-Kiosklösung erleichtern Bürgern den Zugang zu digitalen Behördendiensten – zum Beispiel Terminals im Rathaus für die Antragstellung oder Info-Säulen in Ämtern. Hierdurch wird ein inklusiver Informationszugang für Behörden gewährleistet: Alle Bürger, etwa auch solche mit Seh- oder Hörbehinderung, können selbstständig Formulare abrufen, Wartemarken ziehen oder Auskünfte einholen, ohne auf Hilfe angewiesen zu sein.

So steigern Behörden die Effizienz im Publikumsverkehr und bieten freundliche Bedienung für alle Bürger – ein Gewinn für Verwaltung und Besucher gleichermaßen.

Unternehmen mit Kundenverkehr

Auch in der Privatwirtschaft, überall dort wo Kunden vor Ort auf digitale Dienste treffen, werden barrierefreie Kiosklösungen zunehmend wichtig. Unternehmen mit Kundenverkehr – vom Einzelhandel über Banken bis zur Gastronomie – setzen vermehrt Selbstbedienungsterminals ein, etwa für Kassen, Check-ins oder Produktinformationen. Diese müssen für alle Kunden bedienbar sein.

Bildung, Gesundheit, Verkehr

Barrierefreie Kiosksysteme erleichtern den Zugang zu digitalen Services in verschiedenen Lebensbereichen:

  • Bildung: Schüler und Studierende greifen einfacher auf digitale Inhalte zu.
  • Gesundheit: Patienten erledigen Check-ins intuitiv, z. B. per Sprache oder klarer Oberfläche.
  • Verkehr: Fahrgäste lösen Tickets schnell, egal ob mit Kinderwagen, Gepäck oder Sehbeeinträchtigung.

FAQ

Welche Anforderungen sind verpflichtend?

Verpflichtend ist, dass Kiosksysteme nach BFSG barrierefrei gestaltet sind, also Informationen über mehrere Sinneskanäle bereitstellen, für alle Nutzer bedienbar und verständlich sind sowie mit assistiven Technologien kompatibel funktionieren.

Ist ein Hardware-Austausch notwendig?

Ein Hardware-Austausch ist nicht zwingend nötig, da bestehende Terminals nachgerüstet werden können; nur wenn eine Anpassung technisch unmöglich ist, sollte ein Austausch erfolgen.

Was kostet eine Umstellung auf barrierefrei?

Die Kosten für barrierefreie Kioske variieren je nach Aufwand, sind oft moderat, lohnen sich aber langfristig durch neue Kundengruppen und Rechtssicherheit.