Inklusive Nutzerführung an digitalen Terminals nach EU-Standards

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Digitale Terminals in öffentlichen und kommerziellen Bereichen müssen daher barrierefrei gestaltet sein, um Nutzer mit unterschiedlichen Fähigkeiten selbstständige Bedienung zu ermöglichen. Inklusive Nutzerführung nach EU-Standards schafft dabei eine Verbindung aus klarer Navigation, multisensorischem Feedback und anpassbaren Oberflächen, die den Zugang für alle erleichtert.

Schlüsselfakten

  • Ab 2025 müssen Terminals BFSG-konform sein, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
  • Behindertengerechte Terminals ermöglichen allen Nutzern, inklusive Seh- oder Motorisch eingeschränkter, die eigenständige Bedienung.
  • friendlyway kombiniert anpassbare Interfaces, Sprachausgabe und zugängliche Touchscreens für maximale Inklusion und Effizienz.

Was bedeutet inklusive Nutzerführung?

In einer zunehmend digitalen Welt wird es immer wichtiger, dass digitale Angebote von allen Menschen gleichermaßen genutzt werden können.

Definition und Bedeutung in öffentlichen Räumen

Inklusive Nutzerführung bezeichnet die Gestaltung digitaler Terminals und Benutzeroberflächen so, dass alle Menschen sie selbstständig und ohne fremde Hilfe bedienen können – unabhängig von Behinderung oder Vorkenntnissen. 

Zugang zu Informationen und Services ist besonders wichtig in öffentlichen Räumen wie:

  • Rathäusern, 
  • Bahnhöfen,
  • Museen.

Digitale Barrierefreiheit wird so zum Schlüssel für digitale Teilhabe am Terminal: Die Technik passt sich den Bedürfnissen der Nutzer an, nicht umgekehrt.

Unterschiede zu herkömmlicher UX/UI

Gegenüber herkömmlicher UX/UI geht die inklusive Nutzerführung einen Schritt weiter. Während konventionelles Design oft vom „Durchschnittsnutzer“ ausgeht, berücksichtigt barrierefreies UX-Design von Anfang an die vielfältigen Fähigkeiten der Nutzer. So bieten barrierefreie digitale Terminals Bedienkonzepte für verschiedene Profile. Multisensorische Benutzerführung ersetzt eindimensionale Interaktionen: Wo ein normales Interface vielleicht nur visuelle Rückmeldungen gibt, kombiniert ein inklusives Design visuelle, akustische und haptische Signale.

Ziele von inklusivem Design

  • Rechtliche Sicherheit: Einhaltung von EU-Richtlinien und nationalen Gesetzen zur Barrierefreiheit, um Diskriminierung zu vermeiden.
  • Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreie Funktionen wie klare Menüs, größere Texte oder Sprachansagen verbessern die Bedienung für alle.
  • Größere Reichweite und positives Image: Durch inklusive Nutzerführung werden neue Nutzergruppen erreicht und das Image der Organisation nachhaltig gestärkt.

Relevante EU-Richtlinien und Normen

EN 301 549 und Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen ab dem 28. Juni 2025, digitale Produkte und Services barrierefrei anzubieten. Davon betroffen sind insbesondere Selbstbedienungssysteme wie Check-in-, Ticket- oder Informationsterminals, die künftig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen. Grundlage dafür ist die Norm EN 301 549, die sicherstellt, dass EU-normkonforme Terminals einheitliche Standards für digitale Barrierefreiheit erfüllen.

Anforderungen an digitale Terminals

Barrierefreie digitale Terminals stellen Informationen mehrkanalig bereit und unterstützen Hilfstechnologien sowie alternative Bedienformen.

Zentrale Anforderungen an digitale Terminals sind dabei:

  • Wahrnehmbarkeit von Inhalten über mehrere Sinneskanäle (z. B. visuell und akustisch),
  • Alternative Bedienmöglichkeiten neben Touch (z. B. Sprache, Tasten),
  • Physische Erreichbarkeit und ergonomisches Design für unterschiedliche Nutzer.

So entstehen zugängliche Bedienoberflächen, die unabhängig von individuellen Einschränkungen genutzt werden können.

Pflichten für Unternehmen und öffentliche Stellen

Für Unternehmen und öffentliche Stellen ist entscheidend, dass Barrierefreiheit ab 2025 gesetzlich verpflichtend wird und Nicht-Einhaltung zu Bußgeldern und rechtlichen Risiken führt. Gleichzeitig betrifft die Pflicht nicht nur neue, sondern langfristig auch bestehende Terminals, die spätestens bis 2040 nachgerüstet oder ersetzt werden müssen. Wer frühzeitig handelt, sichert Compliance, vermeidet Folgekosten und verbessert zugleich den Zugang für Kunden und Bürger.

Effizienz trifft Barrierefreiheit

Sehen Sie, wie digitale Terminals Prozesse beschleunigen.

UX-Prinzipien für barrierefreie Terminals

Barrierefreie Terminals schaffen die Grundlage für inklusive Nutzung und führen direkt zu den zentralen UX-Prinzipien für barrierefreie Terminals.

Klare Navigation und intuitive Benutzeroberflächen

Ein Kern barrierefreier Terminals ist eine intuitive Benutzeroberfläche, die allen Nutzern schnelles Zurechtfinden ermöglicht. Klare Strukturen, verständliche Symbole und kontraststarke Darstellungen bilden die Grundlage barrierefreier Interaktionsdesigns. Solche gut strukturierten Interfaces sind zentral für UX-Barrierefreiheit und verbessern die Nutzererfahrung für alle Anwender.

Tastatur- und Touchscreen-Bedienung

Barrierefreie Terminals schließen keine Nutzer aus und bieten daher alternative Bedienmöglichkeiten neben Touchscreen. Eine zugängliche Touchscreen-Lösung kombiniert Touch, Tastatur, Schalter oder Spracheingabe, damit Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen alle Funktionen nutzen können. Ein BFSG-konformes Terminal (2025) signalisiert Eingaben visuell, akustisch oder haptisch und stellt so vollständige Zugänglichkeit sicher.

Multisensorische Rückmeldungen (Ton, Vibration, Kontrast)

Multisensorisches Feedback über visuelle, akustische und haptische Signale sorgt dafür, dass Nutzer unabhängig von Einschränkungen Aktionen am Terminal sicher erkennen und durchführen können. Für Unternehmen und öffentliche Stellen bedeutet dies weniger Bedienfehler, schnellere Transaktionen und eine barrierefreie Touchscreen-Lösung, die Nutzerzufriedenheit und Effizienz steigert.

UX-Prinzipien für barrierefreie Terminals

Unterstützung für unterschiedliche Nutzergruppen

Barrierefreie Terminals ermöglichen allen Nutzern, unabhängig von Fähigkeiten oder Erfahrung, eine selbständige Bedienung.

Menschen mit Sehbehinderung

Digitale Terminals müssen für Menschen mit Sehbehinderung so gestaltet sein, dass sie alle Funktionen eigenständig und barrierefrei nutzen können.

Was hier wichtig ist:

  • Sprachausgabe aller Bildschirminhalte: Entweder über integrierten Vorlesemodus oder durch Kompatibilität mit Screenreadern.
  • Textbeschreibungen für Interface-Elemente: Buttons, Meldungen und Anleitungen müssen vom Screenreader erkannt werden.
  • Kopfhöreranschluss: Ermöglicht vertrauliches Anhören der Audioausgabe.

Nutzer mit motorischen Einschränkungen

Barrierefreie Terminals müssen so gestaltet sein, dass Rollstuhlfahrer alle Bedienelemente bequem erreichen können. Große Touch-Buttons, stufenlos höhenverstellbare Monitore und alternative Steuerungsmethoden wie Joystick oder Sprachsteuerung erleichtern die Nutzung für Menschen mit motorischen Einschränkungen. Solche behindertengerechte Terminals garantieren eine gleichberechtigte Bedienbarkeit.

Senioren und ungeübte Nutzer

Ältere und ungeübte Nutzer profitieren von klaren, gut lesbaren Texten, deutlichen Kontrasten und intuitiver Menüführung, die Angst vor Technik abbaut. Multisensorische Rückmeldungen (visuell, akustisch) und Schritt-für-Schritt-Assistenten verhindern Fehler und erleichtern die Bedienung. Insgesamt steigert eine inklusive Nutzerführung die Selbstständigkeit und Zufriedenheit dieser Nutzergruppe deutlich.

Rechtssicher und zukunftsfähig

Erfahren Sie, wie BFSG-konforme Terminals Compliance garantieren.

Technische Umsetzung mit friendlyway

Digitale Terminals sollten so gestaltet sein, dass sie flexibel auf unterschiedliche Nutzerbedürfnisse reagieren und inklusive Bedienbarkeit ermöglichen.

Anpassbare Interfaces für alle Bedürfnisse

Ein Schwerpunkt liegt auf anpassbaren Benutzeroberflächen: Die Terminals und die zugehörige Software erlauben es, die Darstellung flexibel an verschiedene Bedürfnisse anzupassen. So können Nutzer bei friendlyway-Kiosken beispielsweise die Schriftgröße individuell erhöhen, das Farbschema wechseln und sogar eigene Profile nutzen, die bestimmte Einstellungen vorgeben.

Standardmäßig sind die Oberflächen bereits zugänglich gestaltet – mit klaren Kontrasten, großer Basisschrift und konsistenter Navigation. Dieses barrierefreie UX-Design schließt niemanden vom digitalen Angebot aus.

Integration von Screenreadern, Sprachausgabe, Vergrößerung

Die friendlyway-Terminals integrieren nahtlos assistive Technologien wie Screenreader, Sprachausgabe und Vergrößerungsfunktionen, sodass seh- oder hörbehinderte Nutzer alle Inhalte eigenständig erfassen können. Sie bieten zusätzlich multisensorisches Feedback über visuelle, akustische und haptische Signale, um jede Aktion am Terminal nachvollziehbar zu machen.

Kompatibilität mit Hilfsmitteln

Neben Software-Funktionen achtet friendlyway besonders auf die Kompatibilität mit externen Hilfsmitteln. Alle aktuellen Terminals sind so konzipiert, dass sie mit gängigen Assistenzgeräten zusammenarbeiten. Dazu zählt beispielsweise die Unterstützung für Braille-Lesegeräte oder taktile Keypads, die sich an die Kiosksysteme anschließen lassen.

Technische Umsetzung mit friendlyway

Vorteile für Organisationen und Nutzer

Barrierefreie digitale Terminals bieten Organisationen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern verbessern zugleich Nutzererlebnis, Kundenzufriedenheit und das öffentliche Image.

Erhöhte Zugänglichkeit und Zufriedenheit

Ein inklusives Nutzererlebnis ohne Frustration steigert Servicequalität und Kundentreue. Organisationen, die auf barrierefreie digitale Terminals setzen, profitieren von zufriedenen Nutzern in allen Alters- und Bevölkerungsgruppen.

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Barrierefreiheit zentral, um rechtliche Risiken und Bußgelder zu vermeiden. BFSG-konforme Terminals (2025) sichern Compliance, Zukunftsfähigkeit und erleichtern die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Frühzeitige Nachrüstung oder Austausch bestehender Geräte schützt vor Fristdruck, Imageschäden und eröffnet strategische Vorteile.

Stärkung des Images als inklusives Unternehmen

Digitale Barrierefreiheit stärkt das Image und signalisiert Werte wie Vielfalt und Gleichberechtigung. Unternehmen und öffentliche Stellen, die behindertengerechte Terminals einsetzen, werden als fortschrittlich und vertrauenswürdig wahrgenommen. Ein inklusives Angebot steigert Reputation, Kundenzufriedenheit und kann echte Wettbewerbsvorteile schaffen.

Vorteile für Organisationen und Nutzer

Beispiele aus der Praxis

Barrierefreie Terminals ermöglichen allen Nutzern selbstständigen Zugang zu Informationen und Services.

Terminals in Behörden und Stadtverwaltungen

In Rathäusern können dank barrierefreier Infostelen nun auch blinde Bürger selbstständig Formulare einsehen oder Auskünfte einholen, ohne auf Hilfe des Personals angewiesen zu sein. Die Verwaltung entlastet das, und die Bürger erleben einen souveränen, gleichberechtigten Service. Diese öffentlicher Informationszugang für alle Bürger ist ein Kernanliegen von E-Government und wird durch inklusive Terminals realisiert.

Check-in-Systeme in Kliniken

Barrierefreie Terminals im Gesundheitswesen ermöglichen Patienten einen schnellen, stressfreien Self-Service-Check-in und den Abruf wichtiger Informationen. Inklusive Touch-Oberflächen und Vorlesefunktionen machen die Nutzung für Menschen mit Behinderung, ältere Patienten oder gestresste Personen einfach und sicher. friendlyway-Lösungen entlasten zugleich das Personal, wahren die Privatsphäre der Patienten und steigern insgesamt Zufriedenheit und Effizienz.

Infopoints im öffentlichen Verkehr

Digitale Infopoints und Ticketautomaten im öffentlichen Verkehr müssen barrierefrei gestaltet sein, um allen Reisenden eigenständigen Zugang zu ermöglichen. Beispiele sind Sprachausgabe, taktile Markierungen, Kopfhöreranschlüsse und bedienbare Bildschirme in erreichbarer Höhe, wie an Bahnhöfen oder am Flughafen Wien umgesetzt. Zugängliche Touchscreen-Lösungen machen den ÖPNV inklusiver, verbessern die Nutzererfahrung und fördern gleichberechtigte Mobilität.

FAQ

Was schreibt die EU konkret vor?

Die EU verpflichtet Unternehmen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Selbstbedienungs-Terminals bis 2025 gemäß EN 301 549 barrierefrei und für Menschen mit Behinderungen gleichwertig nutzbar sind.

Ist Hardware-Austausch notwendig?

Nein, bestehende Terminals genießen Bestandsschutz und können meist kosteneffizient nachgerüstet werden; ein Austausch ist nur nötig, wenn eine barrierefreie Anpassung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.

Wie erkennt man ein inklusives Terminal?

Ein inklusives Terminal erkennt man daran, dass es barrierefrei gestaltet ist und verschiedene Bedien- und Ausgabemöglichkeiten wie höhenverstellte Displays, gut erreichbare Bedienelemente sowie visuelle und akustische Unterstützung bietet.