BFSG 2025 in der Praxis: So erfüllen Sie die Anforderungen an barrierefreie Kiosksysteme

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass digitale Produkte und Services für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar werden. Ab Juni 2025 müssen insbesondere Kiosksysteme und Selbstbedienungsterminals den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, um Compliance, Nutzerfreundlichkeit und positive Wahrnehmung bei Kunden zu sichern.

Schlüsselfakten

  • Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Kiosksysteme barrierefrei zu gestalten.
  • Barrierefreie Kiosksysteme müssen Hardware, Software und Inhalte so gestalten, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind, z. B. mit Sprachausgabe, taktilem Feedback und mehrsprachiger Navigation.
  • friendlyway unterstützt Unternehmen umfassend bei der BFSG-Umsetzung und liefert direkt einsetzbare zugängliche Selbstbedienungslösungen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt. Es soll sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. 

Das BFSG wurde 2021 beschlossen und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag gelten verbindliche gesetzliche Pflichten für Kiosksysteme und viele andere digitale Angebote, um eine inklusive Digitaltechnik im privaten Sektor zu gewährleisten.

Hintergrund und Ziele der EU-Richtlinie

Grundlage des BFSG 2025 ist die EU-Richtlinie 2019/882. Diese EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit zielt darauf ab, in allen Mitgliedstaaten einheitliche Regeln für barrierefreie Technik zu schaffen. Das BFSG setzt diese Vorgaben in deutsches Recht um. 

Ab wann gilt das Gesetz und für wen?

Die Vorschriften gelten ab Juni 2025 für neue Produkte; bestehende Terminals dürfen bis 2030 verkauft und bis 2040 betrieben werden.

Das BFSG richtet sich an nahezu alle privaten Anbieter im B2C-Bereich (Business-to-Consumer). Darunter sind:

  • Hersteller,
  • Importeure,
  • Händler,
  • Dienstleister.

Insgesamt betrifft das Gesetz eine breite Palette von Branchen – von Banken über den Verkehr bis zum Online-Handel – insbesondere dort, wo barrierefreie Kiosksysteme und digitale Services direkt von Verbrauchern genutzt werden.

Bedeutung für Hersteller, Betreiber und Dienstleister

Das BFSG für Unternehmen verteilt die Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. 

  • Hersteller müssen ihre Geräte und Software barrierefrei konzipieren und dies in Konformitätsverfahren nachweisen. 
  • Betreiber bzw. Aufsteller von Kiosksystemen – etwa Handelsketten oder öffentliche Einrichtungen – sind verpflichtet, nur barrierefreie Terminals nach BFSG einzusetzen oder bestehende entsprechend nachzurüsten. 
  • Dienstleister schließlich müssen ihre digitalen Services so gestalten, dass sie den Anforderungen des BFSG genügen.
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Welche Anforderungen stellt das BFSG an Kiosksysteme?

Das Gesetz zur Barrierefreiheit von Selbstbedienungssystemen  macht detaillierte Vorgaben, wie barrierefreie Kiosksysteme gestaltet sein müssen.

Technische Mindestanforderungen an Hardware und Software

Öffentliche Terminals müssen barrierefreie Hardware und Software bieten: z. B. Kopfhöreranschluss, taktile Elemente und rollstuhlgerechte Bauweise sowie eine kontrastreiche, skalierbare und intuitiv bedienbare Oberfläche mit alternativen Eingabemöglichkeiten.

Zugänglichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen

Ein barrierefreies Kiosksystem muss auf die Bedürfnisse verschiedener Nutzergruppen eingehen. Konkret sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sehbehinderung,
  • Hörbehinderung,
  • Motorische Einschränkungen,
  • Kognitive Beeinträchtigungen,
  • Fremdsprachige Nutzer.

All diese Maßnahmen zusammen machen ein Terminal zu einer zugänglichen Selbstbedienungslösung.

Normen und Standards (u.a. EN 301 549)

Zur Konkretisierung der Anforderungen verweist das BFSG auf technische Standards. Zentral ist die EU-Norm EN 301 549 für Kioske und ICT, die ausführliche Kriterien für Barrierefreiheit definiert. Diese Norm umfasst u.a. die WCAG 2.1/2.2 Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sowie Hardware-Aspekte wie erreichbare Höhen, taktile Kennzeichnungen und Bedienhilfen. Die Einhaltung harmonisierter Normen wie EN 301 549 wird im Konformitätsverfahren empfohlen, da sie eine BFSG-Checkliste an Kriterien bietet, an der sich Hersteller und Betreiber orientieren können.

Welche Anforderungen stellt das BFSG an Kiosksysteme

Praktische Umsetzungsschritte für Unternehmen

Wie geht man als Unternehmen die BFSG-Umsetzung in der Praxis an? Angesichts der Frist 2025 sollten Verantwortliche – insbesondere auf C-Level – jetzt strategisch handeln, um ihre BFSG für Unternehmen umzusetzen

Bestandsaufnahme bestehender Systeme

Zunächst gilt es, alle vorhandenen Kiosksysteme und Selbstbedienungs-Terminals im Unternehmen zu erfassen und deren Ist-Zustand zu prüfen. Beispielsweise: 

  1. Können blinde Menschen das Gerät bedienen? 
  2. Ist die Schrift groß genug und der Bildschirm kontrastreich? 
  3. Gibt es einen Kopfhöreranschluss? 

Diese Bestandsanalyse deckt Lücken auf.

Auswahl barrierefreier Hard- und Software

Bei Neuanschaffungen sollten barrierefreie Hard- und Software von Anfang an eingeplant und die BFSG-Konformität der Anbieter geprüft werden. Hersteller sind gezielt nach Funktionen wie Sprachausgabe, Kopfhöreranschlüssen sowie anpassbaren und skalierbaren Oberflächen zu fragen – beschafft werden sollten nur zugängliche Selbstbedienungslösungen. Modulare, nachrüstbare Systeme erhöhen die Zukunftssicherheit und vermeiden spätere Komplettaustausche.

Integration barrierefreier Inhalte und Benutzerführung

Für Unternehmen ist entscheidend, dass nicht nur die Technik, sondern auch Inhalte und Benutzerführung barrierefrei, verständlich und mehrsprachig sind. So wird rechtliche Compliance sichergestellt und zugleich die Nutzbarkeit und Kundenzufriedenheit für alle erhöht.

Schulung von Mitarbeitenden und Wartungsteams

Damit barrierefreie Systeme ihren Nutzen entfalten, müssen Mitarbeitende und Wartungsteams geschult werden. So lassen sich Ausfälle und Bußgelder vermeiden und Barrierefreiheit wird Teil der Betriebsabläufe.

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Merkmale barrierefreier Kiosksysteme in der Praxis

Wie sieht ein barrierefreies Kiosksystem in der Praxis konkret aus?

Sprach- und Audioausgabe

Terminals sollten über umfassende Sprach- und Audioausgabe verfügen: Alle Bildschirminformationen, Anweisungen und Warnhinweise lassen sich über Lautsprecher oder Kopfhörer vorlesen. Ergänzend kann eine Spracheingabe die Bedienung erleichtern, idealerweise mehrsprachig, sodass auch freihändiges Arbeiten für Sehbehinderte oder Nutzer mit motorischen Einschränkungen möglich ist.

Touchscreen mit taktilem Feedback und kontrastreichen Inhalten

Barrierefreie Touchscreens bieten kontrastreiche, gut lesbare Inhalte und individuell verstellbare Schriftgrößen. Taktiles Feedback erfolgt über Vibrationen, Braille-Beschriftungen und fühlbare Symbole, sodass Nutzer Eingaben spüren können. Große, klar getrennte Schaltflächen ermöglichen auch motorisch eingeschränkten Personen eine sichere Bedienung.

Unterstützung assistiver Technologien

Barrierefreie Terminals unterstützen assistive Technologien wie Screenreader, Vergrößerungs- oder Spracherkennungssoftware. Sie ermöglichen den Anschluss alternativer Eingabegeräte (Tastaturen, Joysticks, Accessibility Buttons) und bieten kompatible Schnittstellen für Hörgeräte oder Braille-Displays. So können Nutzer ihre gewohnten Hilfsmittel problemlos einsetzen, ohne auf proprietäre Systeme angewiesen zu sein.

Mehrsprachige Navigation und einfache Menüführung

Barrierefreie Kioske bieten mehrsprachige Navigation und eine einfache, intuitive Menüführung mit klaren Strukturen, eindeutigen Bezeichnungen und konsistenter Bedienlogik. Optional unterstützen Easy Mode und Piktogramme besonders Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen. So können auch Erstnutzer das Terminal ohne Anleitung bedienen.

Merkmale barrierefreier Kiosksysteme in der Praxis

Beispiele für barrierefreie Lösungen mit friendlyway

friendlyway ist ein Anbieter, der sich auf barrierefreie Kiosksysteme spezialisiert hat.

Kioske für Bürgerämter und kommunale Dienste

In öffentlichen Verwaltungen kommen zunehmend digitale Bürgerterminals zum Einsatz. Ein Beispiel ist das Münchner Bürger-Service-Center, in dem friendlyway über 20 Geräte installiert hat. Diese Terminals ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, Formulare auszufüllen, Anträge zu stellen oder Termine zu buchen – und zwar barrierefrei und ohne Hilfe.

Einsatz in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen

Auch im Gesundheitswesen halten barrierefreie Kioske Einzug. Krankenhäuser und Kliniken nutzen sie z.B. für die digitale Patientenanmeldung oder Auskunftssysteme. In stressigen Situationen – etwa bei der Notaufnahme oder am Untersuchungscheck-in – helfen große Touchscreens und Vorlesefunktionen, damit jeder Patient sich zurechtfindet.

Self-Service-Terminals im Einzelhandel und Nahverkehr

Im Einzelhandel gewinnen Selbstbedienungskassen und Infokioske an Bedeutung. Das BFSG fordert auch hier Barrierefreiheit, z.B. zahlungsverkehrsterminals, die von blinden Personen bedienbar sind, und barrierefreie Self-Checkout-Systeme im Handel. Stellen Sie sich eine Supermarkt-Self-Checkout-Kasse vor, die über taktile Markierungen auf dem Tastenfeld verfügt und über Kopfhörer die Beträge und Anweisungen vorliest – so können auch sehbehinderte Kunden eigenständig bezahlen.

friendlyway-Lösungen

Vorteile der frühzeitigen Umsetzung

Unternehmen, die das Thema Barrierefreiheit jetzt anpacken, sichern sich nicht nur Compliance, sondern auch handfeste strategische Vorteile.

Rechtssicherheit und Vermeidung von Sanktionen

Wer seine Kiosksysteme bis 2025 barrierefrei gestaltet, erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und vermeidet Bußgelder oder Abmahnungen. Frühzeitige Umsetzung sichert Planungssicherheit und verhindert teure Nachrüstungen oder Verkaufsverbote.

Positive Wahrnehmung bei Kunden und Öffentlichkeit

Barrierefreiheit stärkt das Markenimage und zeigt Verantwortungsbewusstsein sowie Innovationsfreude. Sie vermittelt Kunden und Öffentlichkeit, dass alle willkommen sind, und kann neue Kundengruppen erschließen. Auch Mitarbeitende profitieren, da sie stolz auf ein inklusives Unternehmen sind.

Investitionsschutz durch modulare Nachrüstbarkeit

Modulare, barrierefreie Kiosksysteme lassen sich flexibel erweitern und aktualisieren, sodass zukünftige Anforderungen erfüllt werden können, ohne das gesamte System auszutauschen. So bleibt die Investition langfristig werthaltig und zukunftssicher.

FAQ

Gilt das BFSG auch für bereits installierte Kioske?

Das BFSG gilt auch für bestehende Kioske, die bis zu 15 Jahre weiterbetrieben werden dürfen, sofern sie bei Inbetriebnahme den damaligen Vorschriften entsprachen, Nachrüstung oder Austausch wird aber empfohlen.

Wie hoch sind die Kosten für die Nachrüstung zu barrierefreien Kiosken?

Die Nachrüstung auf barrierefreie Kioske kostet je nach Ausgangszustand einige hundert bis wenige tausend Euro, ist oft durch einfache Maßnahmen wie Software-Updates oder Kopfhöreranschluss umsetzbar und deutlich günstiger als Bußgelder oder Neuanschaffung.

Wer prüft die Einhaltung des BFSG?

Die Einhaltung des BFSG wird von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert, Verstöße können gemeldet werden, und bei Nichteinhaltung drohen Auflagen, Vertriebsverbote oder Abmahnungen.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Besonders betroffen sind Branchen mit öffentlich zugänglichen digitalen Produkten oder Selbstbedienungsterminals, vor allem Finanzen, Verkehr, E-Commerce, Kommunikation und audiovisuelle Medien.

Unterstützt friendlyway bei der Umsetzung des Gesetzes?

Ja, friendlyway unterstützt Unternehmen umfassend bei der BFSG-Umsetzung – von barrierefreier Hardware über modulare Nachrüstungen und Softwareanpassungen bis hin zur Schulung des Personals –, sodass Kioske direkt als zugängliche Selbstbedienungslösungen eingesetzt werden können.